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Biogaseinspeisevertrag

Ein Biogaseinspeisevertrag regelt die Einspeisung von aufbereitetem Biomethan in das öffentliche Erdgasnetz. Er enthält Vereinbarungen zu Gasqualität, Einspeisemengen, Messung, Abrechnung und netzseitigen Anforderungen. Voraussetzung ist eine Biogasanlage mit Gasaufbereitung auf Erdgasqualität.

Grundprinzipien

Biomethan muss Erdgasqualität (Wobbe-Index, Brennwert, Druckvorgaben) erfüllen. Einspeiser benötigen eine Entry-Kapazität beim Netzbetreiber und müssen Herkunftsnachweise (HKN) für ihr Biomethan ausstellen. Förderung erfolgt über EEG-Vergütung für Biogasverstromung oder Biomethanzertifikate im Wärmemarkt.

Anwendung in der Praxis

Betreiber einer Biogasanlage, die auf Aufbereitung zu Biomethan und Netzeinspeisung umrüsten wollen, müssen Einspeisevereinbarungen mit dem zuständigen Netzbetreiber abschließen. Technische Anforderungen (Gasqualitätsmessung, Odorierung) sind im DVGW-Regelwerk festgelegt.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Biomethan-Netzeinspeisung ermöglicht eine dezentrale Erzeugung und zentrale Verteilung von erneuerbarem Gas. Es ist ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und die Versorgung industrieller Prozesswärmeanwendungen.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Biogasanlagen, Sektorkopplungsprojekten und EEG-Konformität

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