Biogaseinspeisevertrag
Ein Biogaseinspeisevertrag regelt die Einspeisung von aufbereitetem Biomethan in das öffentliche Erdgasnetz. Er enthält Vereinbarungen zu Gasqualität, Einspeisemengen, Messung, Abrechnung und netzseitigen Anforderungen. Voraussetzung ist eine Biogasanlage mit Gasaufbereitung auf Erdgasqualität.
Grundprinzipien
Biomethan muss Erdgasqualität (Wobbe-Index, Brennwert, Druckvorgaben) erfüllen. Einspeiser benötigen eine Entry-Kapazität beim Netzbetreiber und müssen Herkunftsnachweise (HKN) für ihr Biomethan ausstellen. Förderung erfolgt über EEG-Vergütung für Biogasverstromung oder Biomethanzertifikate im Wärmemarkt.
Anwendung in der Praxis
Betreiber einer Biogasanlage, die auf Aufbereitung zu Biomethan und Netzeinspeisung umrüsten wollen, müssen Einspeisevereinbarungen mit dem zuständigen Netzbetreiber abschließen. Technische Anforderungen (Gasqualitätsmessung, Odorierung) sind im DVGW-Regelwerk festgelegt.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Biomethan-Netzeinspeisung ermöglicht eine dezentrale Erzeugung und zentrale Verteilung von erneuerbarem Gas. Es ist ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und die Versorgung industrieller Prozesswärmeanwendungen.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Biogasanlagen, Sektorkopplungsprojekten und EEG-Konformität
