Bilanzkreisverantwortlicher
Marktakteur (meist Energieversorger oder Direktvermarkter), der gegenüber dem ÜNB die Verantwortung für einen Bilanzkreis trägt – also für den ausgeglichenen Saldo zwischen Ein- und Ausspeisungen. BKV müssen beim ÜNB registriert sein, Fahrpläne melden und für Ausgleichsenergie zahlen. Diese Funktion ist Kernkompetenz im professionellen Energiehandel.
Grundprinzipien
Der BKV schließt einen Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB ab und stellt eine Sicherheitsleistung. Er meldet täglich Fahrpläne (geplante Ein-/Ausspeisungen) und ist verantwortlich, dass der Bilanzkreis im Gleichgewicht bleibt. Abweichungen verursachen Ausgleichsenergieansprüche/-zahlungen.
Anwendung in der Praxis
Jeder Energielieferant mit eigenen Kunden braucht einen eigenen Bilanzkreis oder die Führung über einen Pooling-BKV. Direktvermarkter bündeln EE-Anlagen in ihren Bilanzkreisen. Schlechte Fahrplanqualität (viele Abweichungen) führt zu hohen Ausgleichsenergiekosten.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Der BKV ist das zentrale Bindeglied zwischen Energiehandel und physischer Netzbilanzierung. Professionelle BKV-Führung mit guter Prognosetechnik spart erhebliche Ausgleichsenergiekosten.
Einordnung im Prozess
Wir führen Bilanzkreise für unsere Kunden und nutzen professionelle Prognosewerkzeuge für minimale Ausgleichsenergieexponierung.
