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D

Direktvermarktung

Verkauf des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energieanlagen direkt am Energiemarkt (Spotmarkt, Terminmarkt oder bilateral) statt zu einer festen Einspeisevergütung. Direktvermarktung ist ab 100 kW installierter Leistung im EEG verpflichtend. Der Betreiber erhält den Markterlös plus eine Marktprämie als Differenzbetrag zum anzulegenden Wert.

Grundprinzipien

Beim Direktvermarktungsmodell vermarktet ein Direktvermarkter (DV) den Strom der Anlage an der Börse. Der DV erhält den Markterlös; die Differenz zwischen Markterlös und anzulegendem Wert (EEG-Förderung) wird als Marktprämie ausgezahlt. Liegt der Marktpreis über dem anzulegenden Wert, gibt es keine Prämie – der Betreiber profitiert.

Anwendung in der Praxis

Windpark 5 MW: Markterlös 80 €/MWh, anzulegender Wert 65 €/MWh → keine Marktprämie, voller Markterlös. Bei Markterlös 55 €/MWh → Marktprämie 10 €/MWh. Direktvermarkter wie BayWa r.e., E.ON, Statkraft übernehmen Handel und Vermarktung.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Direktvermarktung integriert erneuerbare Energien in den Marktmechanismus und schafft Anreize für bedarfsgerechte Einspeisung. Sie ist ein zentrales Element des EEG 2023.

Einordnung im Prozess

Wir prüfen bestehende Direktvermarktungsverträge auf Konditionen und Marge und vergleichen mit Marktangeboten.

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