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GEG

Gebäudeenergiegesetz: Das zentrale Bundesgesetz für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland, in Kraft seit November 2020 (ersetzt EnEV, EEWärmeG, EnEG). Es regelt Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude bei Sanierung, Nutzungspflicht erneuerbarer Energien und Ausstellungspflicht von Energieausweisen. GEG 2024: Heizungstauschpflicht für fossile Altheizungen.

Grundprinzipien

Das GEG setzt EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um und schreibt Mindestanforderungen für Energieeffizienz und EE-Nutzung vor. Neubauten müssen seit 2023 den EH40-Standard (Jahresprimärenergiebedarf ≤ 40 kWh/m²a) erfüllen. Ab 2024: neue Heizungen müssen zu 65 % mit EE betrieben werden.

Anwendung in der Praxis

GEG-relevante Anlässe: Neubau, umfassende Sanierung, Heizungstausch (ab 2024), Verkauf/Vermietung (Energieausweis). Wichtige Schwellenwerte: Sanierungspflicht wenn > 10 % der Bauteilfläche erneuert wird. Ausnahmen für Bestandsgebäude und wirtschaftliche Unzumutbarkeit.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Das GEG ist der regulatorische Treiber der Gebäudeenergiewende. Die Anforderungen steigen schrittweise; ab 2045 muss der Gebäudesektor klimaneutral sein. GEG-Anforderungen beeinflussen Immobilienpreise und Sanierungskosten massiv.

Einordnung im Prozess

Wir prüfen GEG-Konformität in der Planungsphase und erstellen Nachweise für Baugenehmigung und Förderanträge.

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