Energieausweis
Dokument zur standardisierten energetischen Bewertung eines Gebäudes, ausgestellt von einem qualifizierten Energieberater. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Neubau gesetzlich vorgeschrieben (GEG). Es gibt zwei Typen: Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis. Die Energieeffizienzklassen A+ bis H sind analog zu Haushaltsgeräten.
Grundprinzipien
Der Energieausweis gibt den Energiebedarf (kWh/m²/a) an und ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse zu. Er soll Käufer und Mieter über die Energiekosten informieren. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre. Pflichtbestandteil bei Immobilientransaktionen.
Anwendung in der Praxis
Bedarfsausweis: für Neubauten, Gebäude < 5 Wohneinheiten, Sanierungen. Berechnungsgrundlage: Gebäudeeigenschaften (U-Werte, Heizungsanlage). Verbrauchsausweis: für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten auf Basis von Verbrauchsdaten (3 Heizkostenperioden). Effizienzklasse H = schlechteste Klasse.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Energieausweise schaffen Transparenz über Energiekosten und sind Kaufpreistreiber: A+-Gebäude erzielen Aufschläge von 10–20 % gegenüber H-Klassen-Gebäuden. Sie sind Grundlage für Sanierungsförderung und politische Energiestatistik.
Einordnung im Prozess
Wir erstellen rechtssichere Energieausweise (Bedarfs- und Verbrauchsausweis) durch gelistete Energieberater.
