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Energiebedarf

Energiebedarf ist die theoretisch berechnete Energiemenge, die ein Gebäude oder eine Anlage unter Normnutzungsbedingungen benötigt. Im Gebäudebereich wird er durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert und im Energieausweis ausgewiesen. Er unterscheidet sich vom tatsächlichen Energieverbrauch durch standardisierte Nutzungsannahmen.

Grundprinzipien

Energiebedarf umfasst Heizenergiebedarf, Trinkwarmwasserbedarf, Kühlbedarf und Beleuchtungsbedarf. Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf sind die zwei relevanten Kenngrößen im GEG.

Anwendung in der Praxis

Beim Neubau oder Sanierung eines Gebäudes muss ein Energieausweis nach GEG ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf; der Verbrauchsausweis zeigt tatsächliche Verbräuche der letzten 3 Jahre. Für Fördermittel (BEG) sind Anforderungswerte für Primärenergiebedarf entscheidend.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Energiebedarf ist gesetzliche Planungs- und Nachweiskenngröße. Er bestimmt die Förderfähigkeit und gibt Hinweise auf Einsparpotenziale. Diskrepanzen zwischen Bedarf und Verbrauch (Rebound-Effekt, Nutzerverhalten) sind bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Gebäudeplanung, Energieausweis und Fördermittelantragstellung (BEG)

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