Endenergiebedarf
Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die an der Gebäudehülle oder dem Systemgrenze eines Prozesses zugeführt werden muss, um die gewünschte Nutzenergie zu erzeugen. Er berücksichtigt Anlagenverluste, nicht aber vorgelagerte Umwandlungsverluste bei der Energieerzeugung. Im GEG ist er neben dem Primärenergiebedarf Hauptkennwert.
Grundprinzipien
Endenergiebedarf = Nutzenergiebedarf / Anlagenwirkungsgrad. Bei einem Wohngebäude mit 100 kWh/(m²a) Nutzwärmebedarf und einem Heizsystem-Jahresnutzungsgrad von 90 % beträgt der Endenergiebedarf 111 kWh/(m²a). Er ist in kWh/(m²a) normiert.
Anwendung in der Praxis
Beim Vergleich verschiedener Heizsysteme (Gas, Wärmepumpe, Fernwärme) wird der Endenergiebedarf zur wirtschaftlichen Bewertung genutzt. Förderprogramme (KfW Energieeffizienzhaus) setzen Anforderungen an den Endenergiebedarf nach GEG.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Endenergiebedarf ist praxisrelevanteste Energiekennzahl für Gebäude. Senkung durch Dämmung und effiziente Anlagentechnik reduziert Energiekosten und CO₂-Emissionen direkt.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Gebäudesanierung, Energieausweis und Fördermittelbeantragung
