Ausgleichsenergie
Energie, die ÜNBs einsetzen, um Abweichungen zwischen den geplanten Fahrplänen eines Bilanzkreises und der tatsächlichen Ein-/Ausspeisung auszugleichen. Sie wird dem Bilanzkreisverantwortlichen zu einem regulären Preis (reBAP) in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben. Hohe Ausgleichsenergiekosten sind ein Indikator für schlechtes Fahrplanmanagement.
Grundprinzipien
Weicht die tatsächliche Einspeisung oder Entnahme im Bilanzkreis von der Fahrplanmeldung ab, entstehen Ungleichgewichte, die der ÜNB mit Regelenergie ausgleicht. Die Kosten dafür werden anteilig dem BKV berechnet, der die Abweichung verursacht hat.
Anwendung in der Praxis
Beispiel: Lieferant meldete 100 MWh für Stunde 14; tatsächlicher Verbrauch war 110 MWh → 10 MWh Ausgleichsenergie zu reBAP-Preis. Direktvermarkter mit schlechten Wind-/Solar-Prognosen zahlen hohe Ausgleichsenergierechnungen. Prognoseverbesserung spart direkt Geld.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Ausgleichsenergie ist das ‚Strafgeld‘ für Bilanzkreisungleichgewichte. Sie schafft starke finanzielle Anreize für Fahrplantreue und damit für gute Lastprognosen und Betriebsführung.
Einordnung im Prozess
Wir analysieren Abweichungshistorien und implementieren Prognoseverbesserungen zur Senkung der Ausgleichsenergiekosten.
