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Lieferendeprozess

Der Lieferendeprozess regelt die administrativen Schritte beim Ende einer Energielieferbeziehung ohne direkten Lieferantenwechsel – z. B. bei Auszug eines Kunden, Insolvenz oder Kündigung ohne Neuvertrag. Er stellt sicher, dass die Versorgung nahtlos auf den Grundversorger übergeht und alle Zählerstände dokumentiert sind.

Grundprinzipien

Beim Lieferendeprozess (auch ‚Lieferantenabmeldung ohne Neubelieferung‘) meldet der Lieferant die Marktlokation beim Netzbetreiber ab. Die Versorgung fällt automatisch in die Grundversorgung des zuständigen Grundversorgers. Zählerstandsübermittlung und Abschlussrechnung schließen den Prozess ab.

Anwendung in der Praxis

Ein Gewerbemieter zieht aus einem Gebäude aus. Der bisherige Lieferant meldet die Marktlokation ab und erstellt die Schlussrechnung. Der Netzbetreiber informiert den Grundversorger über die Übernahme. Der neue Mieter schließt später einen eigenen Vertrag ab.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Der Lieferendeprozess sichert lückenlose Versorgung auch bei vertragslosen Zuständen. Er ist besonders relevant bei Insolvenzen von Lieferanten, wo tausende Kunden gleichzeitig in die Grundversorgung fallen.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Kundenverwaltung, Vertragsbeendigung und Marktkommunikation

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