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Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag ist ein standardisierter Vertrag zwischen einem Energielieferanten und einem Netzbetreiber, der die Bedingungen für die Netznutzung durch den Lieferanten zur Versorgung seiner Kunden regelt. Er ist Voraussetzung für die Aufnahme der Lieferantentätigkeit in einem Netzgebiet. Inhalt sind u. a. Bilanzierungsregeln, Datenaustauschpflichten und Zahlungsmodalitäten.

Grundprinzipien

Der Lieferantenrahmenvertrag basiert auf dem Musterrahmenvertrag der Verbände (BDEW, VKU) und ist weitgehend standardisiert. Er definiert die Pflichten des Lieferanten gegenüber dem Netzbetreiber (Fahrpläne, Meldungen, Abrechnung) und umgekehrt. Kündigung ist mit Fristen möglich.

Anwendung in der Praxis

Neue Energielieferanten müssen mit jedem Netzbetreiber, in dessen Gebiet sie Kunden versorgen wollen, einen Lieferantenrahmenvertrag abschließen. In Deutschland gibt es ca. 900 Stromnetzbetreiber und ca. 700 Gasnetzbetreiber, was erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Lieferantenrahmenverträge sind administrative Grundlage des Wettbewerbsmarkts. Standardisierung und Digitalisierung (GPKE, EDIFACT) reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Lieferantenregistrierung, Lieferantenwechselprozess und Markteintritt

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