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StromGVV

Stromgrundversorgungsverordnung: Bundesverordnung analog zur GasGVV für die Grundversorgung mit Strom. Sie regelt Kontrahierungspflicht, allgemeine Preise und Bedingungen, Abrechnung und Verbraucherrechte für Haushaltskunden beim örtlichen Grundversorger nach § 36 EnWG.

Grundprinzipien

Identische Grundprinzipien wie GasGVV: Preistransparenz, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen (6 Wochen Vorlaufzeit), Jahresabrechnung, Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende. Die StromGVV gilt automatisch für Kunden ohne aktiven Sondervertrag.

Anwendung in der Praxis

§ 3 StromGVV: Preisanpassung mit 6-Wochen-Frist und Bekanntmachung. § 17 StromGVV: Abschlagszahlungen auf Anforderung des Kunden anpassbar. § 20 StromGVV: Kündigung durch Kunden mit 6-Wochen-Frist. Bei Lieferantenwechsel: Grundversorgungsvertrag endet automatisch.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die StromGVV ist die rechtliche Basis für Millionen von Haushaltskundenverträgen. Sie definiert den Mindestschutz für Verbraucher im liberalisierten Strommarkt und ermöglicht unkomplizierte Kündigung und Wechsel.

Einordnung im Prozess

Wir prüfen, ob Kunden in der Grundversorgung nach StromGVV sind, und begleiten den Wechsel zu optimierten Sonderverträgen.

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