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K

Kündigungsfrist

Die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Frist, die zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Vertragsende liegen muss. Bei Energieverträgen in der Grundversorgung beträgt sie 6 Wochen zum Monatsende; bei Sonderverträgen sind auch längere Fristen (3, 6 Monate) üblich. Die Einhaltung der Frist ist Voraussetzung für eine wirksame Kündigung.

Grundprinzipien

Kündigungsfristen sollen beiden Vertragsparteien genug Zeit geben, sich auf das Vertragsende einzustellen (Lieferant: Beschaffungsanpassung; Kunde: neuen Vertragsabschluss). Seit der Reform 2022 sind überlange Kündigungsfristen in Standardtarifen (>1 Monat bei Verträgen ohne Laufzeit) unzulässig.

Anwendung in der Praxis

Beim Lieferantenwechsel muss der Kunde beim alten Lieferanten kündigen und beim neuen anmelden. In der Praxis übernimmt der neue Lieferant oft die Kündigung beim alten Lieferanten. Versäumte Fristen führen zur automatischen Vertragsverlängerung.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Klar definierte Kündigungsfristen sind Grundvoraussetzung für funktionierenden Wettbewerb. Zu lange Fristen binden Kunden künstlich und hemmen den Lieferantenwechsel als Wettbewerbsmechanismus.

Einordnung im Prozess

Wir überwachen Kündigungsfristen für Kundenverträge und initiieren Wechselprozesse rechtzeitig vor Ablauf.

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