Energieberater
Fachperson mit nachgewiesener Qualifikation für die energetische Bewertung von Gebäuden und Betrieben sowie die Empfehlung von Effizienzmaßnahmen. Im Gebäudebereich: Zugelassung über BAFA-Expertenliste für staatlich geförderte Beratungsprogramme. Energieberater erstellen Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Förderanträge.
Grundprinzipien
Energieberater müssen eine anerkannte Ausbildung (Ingenieur, Architekt, Handwerksmeister in Bereich HLS/Elektro) haben und sich regelmäßig fortbilden. Für staatlich geförderte Programme ist die Listung auf der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) Pflicht.
Anwendung in der Praxis
Leistungen: Energieausweis (Bedarfs- und Verbrauchsausweis), Sanierungsfahrplan (iSFP), Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-gefördert), Energieaudits nach EDL-G, KfW-Bestätigung zum Antrag (BzA). Haftung für korrekte Berechnungen und Planungen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Qualifizierte Energieberater sind die Schlüsselpersonen der Gebäudeenergiewende. Ihre Empfehlungen bestimmen, ob Fördergelder effektiv eingesetzt werden und ob Effizienzmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Einordnung im Prozess
Wir vermitteln gelistete Energieberater und koordinieren den Beratungsprozess für geförderte Sanierungsvorhaben.
