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reBAP

Regelzonenübergreifender einheitlicher Ausgleichsenergiepreis (reBAP): Der in Deutschland gültige einheitliche Preis für Ausgleichsenergie, der von allen vier ÜNBs gemeinsam berechnet und täglich veröffentlicht wird. Er basiert auf den Grenzkosten der eingesetzten Regelenergie und kann je nach Systemzustand stark schwanken.

Grundprinzipien

Der reBAP errechnet sich aus den Kosten der aktivierten Regelenergie aller vier deutschen Regelzonen gewichtet nach eingesetzten Mengen. Er kann positiv (System kurz: mehr Verbrauch als Erzeugung) oder negativ (System lang: mehr Erzeugung als Verbrauch) sein.

Anwendung in der Praxis

reBAP wird stündlich veröffentlicht; typische Spannbreite: -200 bis +500 €/MWh. Bilanzkreisverantwortliche mit positivem Saldo (zuviel Einspeisung) erhalten beim positiven reBAP weniger als Spot; bei negativem reBAP zahlen sie drauf. Korrekte Prognose ist daher kritisch.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Der reBAP ist ein wichtiges Marktsignal für Systemzustand und Flexibilitätsbedarf. Extreme reBAP-Werte (sehr hoch oder sehr negativ) zeigen, dass das System aus dem Gleichgewicht ist.

Einordnung im Prozess

Wir überwachen reBAP täglich und passen Fahrplanstrategie und Hedging entsprechend an.

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