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E

Energieausweis

Dokument zur standardisierten energetischen Bewertung eines Gebäudes, ausgestellt von einem qualifizierten Energieberater. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Neubau gesetzlich vorgeschrieben (GEG). Es gibt zwei Typen: Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis. Die Energieeffizienzklassen A+ bis H sind analog zu Haushaltsgeräten.

Grundprinzipien

Der Energieausweis gibt den Energiebedarf (kWh/m²/a) an und ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse zu. Er soll Käufer und Mieter über die Energiekosten informieren. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre. Pflichtbestandteil bei Immobilientransaktionen.

Anwendung in der Praxis

Bedarfsausweis: für Neubauten, Gebäude < 5 Wohneinheiten, Sanierungen. Berechnungsgrundlage: Gebäudeeigenschaften (U-Werte, Heizungsanlage). Verbrauchsausweis: für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten auf Basis von Verbrauchsdaten (3 Heizkostenperioden). Effizienzklasse H = schlechteste Klasse.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Energieausweise schaffen Transparenz über Energiekosten und sind Kaufpreistreiber: A+-Gebäude erzielen Aufschläge von 10–20 % gegenüber H-Klassen-Gebäuden. Sie sind Grundlage für Sanierungsförderung und politische Energiestatistik.

Einordnung im Prozess

Wir erstellen rechtssichere Energieausweise (Bedarfs- und Verbrauchsausweis) durch gelistete Energieberater.

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