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G

gMSB

Grundzuständiger Messstellenbetreiber: Der Netzbetreiber, der kraft Gesetzes für den Messstellenbetrieb in seinem Netzgebiet zuständig ist, wenn kein wettbewerblicher MSB gewählt wurde. Der gMSB hat Pflichten zur Daseinsvorsorge und muss alle Messstellen in seinem Gebiet betreiben. Er ist gleichzeitig der günstigste und der technisch konservativste Anbieter.

Grundprinzipien

Nach MsbG ist der gMSB der lokale Netzbetreiber, solange kein Einbauauftrag eines wMSB vorliegt. Er trägt die Pflicht zum Smart-Meter-Rollout ab den gesetzlich festgelegten Schwellenwerten (> 6.000 kWh/Jahr). Sein Entgelt wird reguliert.

Anwendung in der Praxis

Der gMSB installiert standardmäßig moderne Messsysteme (digitale Zähler ohne Gateway) oder intelligente Messsysteme (mit Gateway). Anlagenbetreiber können abweichen und einen wMSB beauftragen, müssen dies aber aktiv initiieren.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Der gMSB sichert die flächendeckende Versorgung mit Messdiensten – auch in unattraktiven Marktsegmenten. Sein Rollout-Fortschritt ist kritischer Pfad für die Digitalisierung des Energiesystems.

Einordnung im Prozess

Wir vergleichen gMSB-Standard mit wMSB-Angeboten und empfehlen bei Bedarf den Wechsel.

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