Power Purchase Agreement (PPA)
Langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Erzeuger (meist EE-Anlage) und einem Abnehmer, der Menge, Preis und Lieferzeitraum über mehrere Jahre fixiert. PPAs bieten Erzeugern Investitionssicherheit ohne EEG-Förderung und Abnehmern Preisstabilität. Man unterscheidet physische PPAs (Direktleitung) und virtuelle PPAs (finanzielle Differenzverträge).
Grundprinzipien
Erzeuger und Abnehmer einigen sich auf einen festen Strompreis (Strike Price) für einen Zeitraum von 5–25 Jahren. Beim virtuellen PPA tauschen beide Parteien Differenzzahlungen: Liegt der Marktpreis über dem Strike Price, zahlt der Erzeuger die Differenz; liegt er darunter, zahlt der Abnehmer.
Anwendung in der Praxis
Corporate PPAs ermöglichen Unternehmen (z. B. Google, BMW), ihren Strombedarf langfristig aus erneuerbaren Quellen zu decken und Scope-2-Emissionen zu reduzieren. In Deutschland nehmen PPAs seit 2020 stark zu, da EEG-Vergütungen für ältere Anlagen auslaufen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
PPAs sind ein zentrales Instrument für den EE-Ausbau ohne staatliche Förderung. Sie schließen die Lücke zwischen EEG-Förderung und rein marktbasierten Modellen und mobilisieren privates Kapital für die Energiewende.
Einordnung im Prozess
Wir strukturieren PPA-Verhandlungen, berechnen optimale Laufzeiten und Strike Prices und begleiten die Vertragsgestaltung.
