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K

Konzessionsabgabe

Abgabe, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für das Recht zur Nutzung öffentlicher Wege und Grundstücke für Energieleitungen zahlen. Die Höhe ist durch die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) gedeckelt und abhängig von Gemeindegröße und Energieträger. Konzessionsabgaben sind Teil des Netzentgelts.

Grundprinzipien

Gemeinden schließen Konzessionsverträge mit Netzbetreibern für die Nutzung öffentlicher Wege. Laufzeit: max. 20 Jahre. Danach Ausschreibungspflicht. Die KAV begrenzt die Höhe der Abgabe. Konzessionsabgaben fließen in den kommunalen Haushalt.

Anwendung in der Praxis

Konzessionsabgaben Strom: 1,32–2,39 ct/kWh (je nach Gemeindegröße). Gas: 0,03–0,16 ct/kWh. Kommunen können durch Konzessionsvergabe Einfluss auf Netzbetreiberstruktur nehmen (Rekommunalisierung). Konzessionsablauf ist häufig Ausgangspunkt für Stadtwerks-Neugründungen.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Konzessionsverträge sind das Instrument kommunaler Daseinsvorsorge-Steuerung im Energienetz. Rekommunalisierungswelle der letzten Jahre hat die kommunale Kontrolle über Netze gestärkt.

Einordnung im Prozess

Wir beraten Kommunen und Netzbetreiber bei Konzessionsvergabeverfahren und unterstützen bei der Antragstellung.

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