KfW-Förderung
Förderprogramme der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Sanierungen, Neubauten, erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen. KfW bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Wichtigste Programme: KfW 261 (Effizienzhaus), KfW 458 (Heizungsförderung), KfW 270 (EE-Stromerzeugung).
Grundprinzipien
KfW-Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen über die Hausbank oder als direkter Investitionszuschuss ausgereicht. Voraussetzung: Bestätigung eines KfW-zugelassenen Energieberaters (BzA). Antrag vor Maßnahmenbeginn – nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Anwendung in der Praxis
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Zuschüsse bis 35 % (mit Sanierungsfahrplan und Worst-Performing-Building-Bonus) für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Gebäudesanierungen (BEG WG, NWG). KfW 270: Darlehen für PV-Anlagen bis 150 Mio. €. KfW 295/296: Anschlussfinanzierung für ältere EE-Anlagen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
KfW-Förderung ist der größte Förderhebel für Gebäude- und Energieeffizienz in Deutschland. Jährlich werden 50–100 Mrd. € gefördert. Die Förderquoten und -programme ändern sich regelmäßig – aktueller Stand ist stets zu prüfen.
Einordnung im Prozess
Wir ermitteln optimale KfW-Förderung für Ihr Projekt, koordinieren die BzA-Erstellung und begleiten den Antrags- und Nachweisprozess.
