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Klimaneutralität

Klimaneutralität bedeutet, dass alle anthropogenen Treibhausgasemissionen durch Einsparungen, erneuerbare Energien und Negativemissionen vollständig kompensiert werden, sodass keine Netto-Emissionen entstehen. Deutschland hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 gesetzlich verankert (KSG). Unternehmen setzen zunehmend eigene Klimaneutralitätsziele.

Grundprinzipien

Klimaneutralität erfordert die Kombination aus Emissionsreduktion (Scope 1, 2, 3) und verbleibende Restemissionen durch Negativemissionen (CCS, BECCS, Waldaufforstung) zu kompensieren. Net-Zero ist strenger als Klimaneutralität (keine Kompensationen mehr, nur echte Nullemissionen). Bilanzierungsrahmen (GHG-Protokoll) sind international standardisiert.

Anwendung in der Praxis

Unternehmen stellen Klimaneutralitätspfade auf, die Scope-1- und Scope-2-Emissionen durch Effizienzmaßnahmen, Elektrifizierung und Ökostrombezug reduzieren. Verbleibende Restemissionen werden über geprüfte Carbon Credits kompensiert. Science-Based Targets (SBTi) definieren ambitionierte Unternehmensziele.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Klimaneutralitätsziele treiben die Nachfrage nach grünem Strom (PPAs), Wärmepumpen, Effizienzmaßnahmen und Wasserstoff. Sie verändern das Energiebeschaffungs- und Investitionsverhalten von Unternehmen fundamental.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Nachhaltigkeitsstrategie, ESG-Reporting und Energiebeschaffung

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