Energiegenossenschaft
Genossenschaftlich organisierte Gemeinschaft von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam in Energieprojekte (PV, Wind, Nahwärme, Batteriespeicher) investiert, diese betreibt und die Erlöse teilt. Energiegenossenschaften demokratisieren die Energiewende und stärken regionale Wertschöpfung. In Deutschland gibt es > 1.000 Energiegenossenschaften.
Grundprinzipien
Eine Genossenschaft (eG) ist eine demokratisch organisierte Unternehmensform (ein Mitglied – eine Stimme). Mitglieder zeichnen Genossenschaftsanteile und erhalten Dividenden. Die Genossenschaft ist steuerlich begünstigt und haftet beschränkt (Genossenschaftsgesetz).
Anwendung in der Praxis
Typische Projekte: Dach-PV auf Gewerbeobjekten oder Schulen, Bürger-Windparks, Nahwärmenetze mit Biogas oder Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur. Mindesteinlage: oft 100–1.000 € je Anteil. Rendite: 2–5 % p.a. typisch. Regionaler Fokus stärkt Akzeptanz vor Ort.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Energiegenossenschaften mobilisieren Bürgerkapital für die Energiewende und verankern sie demokratisch in der Gesellschaft. Sie sind ideale Partner für Kommunen bei der kommunalen Wärme- und Stromerzeugung.
Einordnung im Prozess
Wir begleiten die Gründung von Energiegenossenschaften und die Konzeption wirtschaftlich tragfähiger Energieprojekte.
