Glossar › A › Abschaltbare Lasten
A

Abschaltbare Lasten

Verbrauchsanlagen industrieller oder gewerblicher Kunden, die bei Netzengpässen oder Systemstress kurzfristig vom Netz getrennt werden können. Die Teilnahme erfolgt auf vertraglicher Basis mit dem Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber. Als Gegenleistung erhalten die Betreiber finanzielle Vergütungen.

Grundprinzipien

Strom kann nicht in großem Maßstab gespeichert werden – Erzeugung und Verbrauch müssen jederzeit im Gleichgewicht sein. Abschaltbare Lasten bieten eine schnelle Lösung, um bei Engpässen die Nachfrageseite zu reduzieren, statt teure Reservekraftwerke hochzufahren.

Anwendung in der Praxis

Geregelt durch die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV). Für Lasten ab 50 MW besteht die Möglichkeit, als Sofort- oder Schnellabschaltung am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Voraussetzung ist ein technisches Konzept, das Abschaltung innerhalb von Sekunden bis Minuten ermöglicht.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Abschaltbare Lasten sind ein wichtiges Flexibilitätsinstrument für die Netzstabilität, insbesondere im Kontext steigender volatiler Einspeisung aus Wind und Solar. Sie ergänzen die konventionelle Regelenergie kostengünstig.

Einordnung im Prozess

Relevant bei der Netzintegration und Systemdienstleistungen. Wir prüfen, ob Ihre Anlage die technischen Anforderungen der AbLaV erfüllt und begleiten die Registrierung beim ÜNB.

← Zum Glossar