Energiebedarfsausweis
Variante des Energieausweises, bei der der Energiebedarf auf Basis berechneter Gebäudeeigenschaften (U-Werte der Hüllbauteile, Heizanlageneffizienz, Lüftung) ermittelt wird – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er ist für Neubauten und Gebäude unter 5 Wohneinheiten vorgeschrieben und gilt als zuverlässigere Bewertungsmethode.
Grundprinzipien
Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 (Gesamtenergieeffizienz) oder DIN 4108 (Wärmeschutz). Eingaben: Bauteilaufbauten, Fensterqualität, Heizsystem, Warmwasserbereitung, Lüftungsanlage, Klimazone. Das Ergebnis ist ein normativer Kennwert, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Anwendung in der Praxis
Pflicht bei: Neubauten, Gebäuden mit < 5 Wohneinheiten, Sanierungen mit KfW/BEG-Förderung. Berechnungstools: BKI Energieplaner, LOGA, IDA ICE. Der Bedarfsausweis ist Grundlage für Fördernachweise und Baugenehmigungen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Der Bedarfsausweis ermöglicht den Vergleich von Gebäuden unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten. Er ist fairer als der Verbrauchsausweis, aber aufwändiger und teurer in der Erstellung.
Einordnung im Prozess
Wir erstellen GEG-konforme Bedarfsausweise als Grundlage für KfW- und BEG-Förderanträge.
