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OTC-Clearing

OTC-Clearing (Over-the-Counter Clearing) ist die zentrale Abwicklung von bilateral verhandelten Energiederivaten über eine CCP, obwohl diese nicht börslich gehandelt wurden. Es wurde durch die EMIR-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation) nach der Finanzkrise 2008 eingeführt. Ziel ist die Reduktion des systemischen Risikos im OTC-Derivatemarkt.

Grundprinzipien

EMIR verpflichtet bestimmte Gegenparteien zur Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate. Nicht clearingpflichtige OTC-Geschäfte unterliegen bilateralen Besicherungspflichten (bilateral Margining). Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern gelten für alle OTC-Derivate.

Anwendung in der Praxis

Stadtwerke und Industrieunternehmen, die OTC-Gasforward-Kontrakte abschließen, müssen EMIR-Meldepflichten erfüllen und ggf. bilateral besicherte Sicherheiten stellen. Die Abgrenzung zwischen Finanzinstrument und physischem Geschäft ist entscheidend für die EMIR-Anwendbarkeit.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

OTC-Clearing erhöht die Transparenz im Energiederivatemarkt und schützt vor Systemrisiken. Für kleinere Energieversorger kann der Compliance-Aufwand erheblich sein und erfordert juristische und technische Expertise.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Energiehandel, rechtlicher Compliance und Risikosteuerung

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