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Mieterstrommodell

Geschäftsmodell, bei dem Strom aus einer gebäudeintegrierten EE-Anlage (meist Dach-PV) direkt an die Mieter des Gebäudes geliefert wird – ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Vermieter oder Energiedienstleister betreiben die Anlage und verkaufen den Strom günstiger als den Netztarif. Seit EEG 2017 wird Mieterstrom mit einem Zuschlag gefördert.

Grundprinzipien

Der erzeugte PV-Strom wird über hausinterne Leitungen direkt an Mieter geliefert. Der Mieterstromanbieter ist ein Energielieferant und benötigt entsprechende Verträge. Netzentgelte und Umlagen fallen (größtenteils) nicht an, was den Mieterstrom günstiger als Netzbezug macht.

Anwendung in der Praxis

Typisch für Mehrfamilienhäuser mit Dach-PV ab 10 kWp. Der Mieterstromzuschlag beträgt ca. 1,5–2 Ct/kWh unter der regulären EEG-Vergütung. Mieterstromverträge dürfen nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt und müssen kündbar sein (EnWG).

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Mieterstrom erschließt das große PV-Potenzial auf Mietwohngebäuden für die Energiewende. Er verbindet Mieter mit erneuerbarer Energie und reduziert Energiearmut durch günstigere Strompreise.

Einordnung im Prozess

Wir prüfen die technische und wirtschaftliche Eignung für ein Mieterstromprojekt und begleiten Konzeption, Genehmigung und Betrieb.

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