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Festpreisvertrag

Energieliefervertrag mit für die gesamte Vertragslaufzeit fixierten Preisbestandteilen – Arbeits- und Grundpreis bleiben konstant, unabhängig von Marktentwicklungen. Er bietet maximale Planungssicherheit, schützt vor steigenden Preisen, schließt aber auch die Partizipation an fallenden Preisen aus. Typische Laufzeiten: 12–24 Monate.

Grundprinzipien

Der Lieferant sichert bei Vertragsabschluss die Energiepreise am Markt und übernimmt das Preisrisiko für die Laufzeit. Im Gegenzug zahlt der Kunde einen leichten Aufschlag gegenüber variablen Tarifen. Bei sinkendem Marktpreis zahlt der Festpreiskunde mehr als nötig; bei steigendem Marktpreis profitiert er.

Anwendung in der Praxis

Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe ist ein Festpreisvertrag die Standardoption für Planungssicherheit. Industriekunden sichern häufig Teilmengen auf Festpreis und handeln den Rest am Spotmarkt. Bei langen Laufzeiten ist das Risiko für beide Seiten höher.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Festpreisverträge glätten die Volatilität der Energiemärkte für Endkunden. Sie sind für die Kostenplanung von Unternehmen unverzichtbar und werden besonders in Hochpreisphasen stark nachgefragt.

Einordnung im Prozess

Bei der Beschaffungsberatung analysieren wir Laufzeit, Preisniveau und Marktlage und empfehlen den optimalen Zeitpunkt für Festpreisabschlüsse.

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