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Erlösobergrenze

Die Erlösobergrenze ist die maximale Gesamteinnahme, die ein Netzbetreiber in einer Regulierungsperiode aus Netzentgelten erzielen darf. Sie wird von der Bundesnetzagentur individuell für jeden Netzbetreiber festgelegt. Überschreitungen müssen in der nächsten Periode ausgeglichen werden.

Grundprinzipien

Die Erlösobergrenze ergibt sich aus anerkannten Kosten (CAPEX, OPEX) abzüglich eines Effizienzabschlags. Jährliche Anpassungen erfolgen über Inflations- und Qualitätskorrekturen. Der Verbraucherbeirat und Netzbetreiberverbände begleiten die Festlegungsverfahren.

Anwendung in der Praxis

Netzbetreiber reichen regelmäßig Antragsdossiers bei der BNetzA ein, die ihre Kostenstruktur dokumentieren. Genehmigungsfähige Kosten umfassen Eigenkapitalverzinsung, Abschreibungen und Betriebskosten. Nicht anerkannte Kosten trägt der Netzbetreiber selbst.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Die Erlösobergrenze bestimmt direkt die Höhe der Netzentgelte für Verbraucher. Zu restriktive Erlösobergrenzen können notwendige Netzinvestitionen für die Energiewende gefährden.

Einordnung im Prozess

Relevant bei Netzentgeltkalkulation, Regulierungsrecht und Unternehmensplanung von Netzbetreibern

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