EU-ETS
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das wichtigste klimapolitische Instrument der Europäischen Union zur Begrenzung von CO₂-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft. Betreiber von Anlagen ab bestimmten Schwellenwerten müssen für jede Tonne CO₂ ein Emissionszertifikat (EUA) abgeben. Der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage am Zertifikatemarkt.
Grundprinzipien
Das System funktioniert nach dem Cap-and-Trade-Prinzip: eine Obergrenze (Cap) begrenzt die Gesamtemissionen; innerhalb dieser Grenze können Zertifikate gehandelt werden. Der Cap sinkt jährlich um den Linearen Reduktionsfaktor (LRF). Kostenlose Zuteilung für bestimmte Industrien verhindert Carbon Leakage.
Anwendung in der Praxis
Energieerzeuger (Kraftwerke > 20 MW), Stahlwerke, Zementfabriken und weitere Industrien sind EU-ETS-pflichtig. Jährlich müssen Emissionsnachweise (Verified Emissions) eingereicht und entsprechend Zertifikate surrendert werden. CO₂-Preise von 50–100 €/t beeinflussen Investitionsentscheidungen erheblich.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
EU-ETS ist der primäre Preismechanismus für CO₂ in Europa und treibt die Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Steigende CO₂-Preise erhöhen die Betriebskosten fossiler Erzeugung und beschleunigen den Kohle-/Gasausstieg.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Anlagengenehmigung, CO₂-Berichterstattung und Emissionshandel-Compliance
