Must-run-Kapazität
Must-run-Kapazitäten sind Kraftwerke oder Anlagen, die aus technischen, vertraglichen oder systemtechnischen Gründen nicht oder kaum abgeregelt werden können – auch bei Überangebot. Typische Must-run-Anlagen sind KWK-Kraftwerke mit Wärmelieferpflicht, Mindestlastkraftwerke für Netzstabilität und bestimmte Industrieerzeuger.
Grundprinzipien
Must-run entsteht durch physikalische Mindestlast (Kraftwerke unter Mindestlast nicht betreibbar), Wärmekopplungsverträge (BHKW muss bei Wärmebedarf laufen) oder Systemdienstleistungsverträge (Bereitstellung von Regelleistung erfordert Betrieb). Bei Überschuss von Must-run + Erneuerbaren entstehen negative Preise.
Anwendung in der Praxis
Ein Fernwärme-BHKW in einer Stadt muss auch dann Strom produzieren, wenn die Residuallast niedrig ist – da es Wärme für Kunden liefern muss. Speicher oder elektrische Wärmepumpen können Must-run-Strom nutzen und negative Preise vermeiden.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Must-run-Kapazitäten sind Mitursache für negative Strompreise und Herausforderung für das Systemmanagement. Die Entwicklung von Heißwasserspeichern für BHKW-Entkopplung adressiert dieses Problem direkt.
Einordnung im Prozess
Relevant bei KWK-Anlagenbetrieb, Direktvermarktung und Netzdienstleistungen
