OTC-Clearing
OTC-Clearing (Over-the-Counter Clearing) ist die zentrale Abwicklung von bilateral verhandelten Energiederivaten über eine CCP, obwohl diese nicht börslich gehandelt wurden. Es wurde durch die EMIR-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation) nach der Finanzkrise 2008 eingeführt. Ziel ist die Reduktion des systemischen Risikos im OTC-Derivatemarkt.
Grundprinzipien
EMIR verpflichtet bestimmte Gegenparteien zur Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate. Nicht clearingpflichtige OTC-Geschäfte unterliegen bilateralen Besicherungspflichten (bilateral Margining). Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern gelten für alle OTC-Derivate.
Anwendung in der Praxis
Stadtwerke und Industrieunternehmen, die OTC-Gasforward-Kontrakte abschließen, müssen EMIR-Meldepflichten erfüllen und ggf. bilateral besicherte Sicherheiten stellen. Die Abgrenzung zwischen Finanzinstrument und physischem Geschäft ist entscheidend für die EMIR-Anwendbarkeit.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
OTC-Clearing erhöht die Transparenz im Energiederivatemarkt und schützt vor Systemrisiken. Für kleinere Energieversorger kann der Compliance-Aufwand erheblich sein und erfordert juristische und technische Expertise.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Energiehandel, rechtlicher Compliance und Risikosteuerung
