Sondervertragspreis
Der Sondervertragspreis ist der individuell oder über Standardtarife vereinbarte Energielieferpreis außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung. Er gilt für Gewerbe-, Industrie- und Großkunden sowie für Haushaltskunden mit eigenem Wettbewerbsvertrag. Sondervertragspreise sind frei verhandelbar und müssen nicht öffentlich ausgewiesen werden.
Grundprinzipien
Im Gegensatz zur Grundversorgung gilt für Sonderverträge das Prinzip der Vertragsfreiheit. Lieferanten können Festpreismodelle, indexierte Preise oder Spotmarktanbindungen anbieten. Preisanpassungsklauseln regeln, unter welchen Voraussetzungen der Lieferant Preise einseitig ändern darf.
Anwendung in der Praxis
Für Industrie- und Gewerbekunden ist der Sondervertrag der Regelfall. Vertragsverhandlungen umfassen Preisformeln, Preisanpassungsklauseln, Laufzeiten und Kündigungsfristen. Eine transparente Preisformel (z. B. Marktindex + feste Marge) schützt vor intransparenten Preiserhöhungen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Sonderverträge sind der Treiber des Wettbewerbs im Energiemarkt. Transparenz über Preisformel und Anpassungsrechte ist für Gewerbe- und Industriekunden kritisch, um Kostenentwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Vertragsverhandlung, Lieferantenwechsel und Preisrisikosteuerung
