Schwarzstartfähigkeit
Schwarzstartfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Kraftwerks oder einer Anlage, sich ohne externe Netzspannung selbst zu starten und zur Wiederherstellung der Netzversorgung nach einem Totalausfall (Blackout) beizutragen. Schwarzstartanlagen sind für die Systemwiederherstellung unverzichtbar. Netzbetreiber binden sie vertraglich ein.
Grundprinzipien
Ein schwarzstartfähiges Kraftwerk startet aus dem Stillstand mit eigener Hilfsversorgung (Batterien, Dieselaggregate). Es übernimmt zunächst die Eigenversorgung, dann schrittweise externe Verbraucher. Die Wiederherstellung erfolgt durch koordiniertes Zuschalten von Netzbereichen (sogenannte Inseln) bis zur vollständigen Synchronisation.
Anwendung in der Praxis
Pumpspeicher, Wasserkraftwerke und einige Gaskraftwerke sind typische Schwarzstartressourcen. Übertragungsnetzbetreiber schreiben diese Dienstleistung aus und vergüten sie. Mit dem Rückgang konventioneller Kraftwerke wird die Schwarzstartfähigkeit für neue Technologien (Speicher, Elektrolyseure) zunehmend diskutiert.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
Schwarzstartfähigkeit ist eine kritische Systemdienstleistung für die Versorgungssicherheit. Sie stellt eine der wenigen Bereiche dar, in denen die Fähigkeiten konventioneller Kraftwerke noch nicht vollständig durch neue Technologien ersetzt werden können.
Einordnung im Prozess
Relevant bei Systemdienstleistungsvermarktung und Anlagenoptimierung
