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EnEfG

Energieeffizienzgesetz: Bundesgesetz von 2023, das verbindliche Energieeffizienzziele für Deutschland bis 2030 festlegt (primärenergieverbrauch -39 % gegenüber 2008) und branchenspezifische Pflichten für Unternehmen (Energiemanagementsystem ab 2,5 GWh/a), Rechenzentren (Effizienzstandards, Pflicht zu Abwärmenutzung) und die öffentliche Hand einführt.

Grundprinzipien

Das EnEfG setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Es verpflichtet Unternehmen ab einem bestimmten Jahresendenergieverbrauch zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Rechenzentren müssen PUE-Werte einhalten und Abwärme dokumentieren.

Anwendung in der Praxis

Pflichten ab 7,5 GWh/a (Unternehmen): ISO 50001 oder EMAS. Pflichten für Rechenzentren (ab 100 kW): Transparenzregister, PUE ≤ 1,3 (Neubau), Abwärmenutzungskonzept, Anteil erneuerbarer Energie ≥ 10 %. Öffentliche Hand: 3 % des Gebäudebestands jährlich sanieren.

Energiewirtschaftliche Bedeutung

Das EnEfG setzt erstmals verbindliche Unternehmenspflichten für Energieeffizienz. Es ist ein Paradigmenwechsel von freiwilligen Programmen zu regulatorischer Pflicht und erhöht den Druck auf Unternehmen zur systematischen Effizienzverbesserung.

Einordnung im Prozess

Wir analysieren EnEfG-Anwendbarkeit für Ihr Unternehmen und begleiten die Einführung notwendiger Managementsysteme.

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