Herkunftsnachweis
Elektronisches Zertifikat, das bestätigt, dass eine bestimmte Menge Strom (1 MWh = 1 HKN) aus einer spezifischen erneuerbaren Energiequelle erzeugt wurde. Herkunftsnachweise ermöglichen es Lieferanten, ihren Strom als 'Ökostrom' zu kennzeichnen. Das deutsche HKN-Register wird von der Umweltbundesamt geführt.
Grundprinzipien
1 HKN = 1 MWh aus einer bestimmten EE-Anlage. HKN werden bei der Einspeisung ausgestellt und beim Verkauf an den Kunden entwertet. Sie folgen dem Massenbilanzprinzip – es muss keine physische Verbindung zwischen Erzeuger und Verbraucher bestehen.
Anwendung in der Praxis
Energieversorger kaufen HKN (meist aus Norwegen, Österreich, Island) und können damit jeden Strom als ‚Öko‘ deklarieren. Kritiker bemängeln, dass die reine HKN-Nutzung keine Zusätzlichkeit schafft. Für echte Klimawirkung sind PPAs oder regionaler Ökostrom vorzuziehen.
Energiewirtschaftliche Bedeutung
HKN sind das Fundament der Ökostrom-Kennzeichnungspflicht in Deutschland (§ 42 EnWG). Qualitätsstandards wie ok-power oder Naturstrom setzen zusätzliche Anforderungen über die reine HKN-Pflicht hinaus.
Einordnung im Prozess
Bei der Beschaffungsberatung prüfen wir die HKN-Qualität und empfehlen echte Ökostromprodukte mit Zusätzlichkeitsnachweis.
