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Stromsteuer-Entlastung

Eine mögliche Stromsteuer-Entlastung prüfen.

Sie möchten die Voraussetzungen für eine Stromsteuer-Entlastung einordnen lassen? Wir besprechen Tätigkeit, Stromverbrauch und das betreffende Abrechnungsjahr.

Stromsteuer-EntlastungSchritt 1 von 3
  1. 1Person
  2. 2Kontakt
  3. 3Angaben
  4. 4Bestätigung

Wie dürfen wir Sie ansprechen?

Damit wir wissen, an wen wir uns wenden dürfen.

Wie erreichen wir Sie?

Wir verwenden Ihre Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Ohne Telefonnummer stimmen wir alles Weitere per E-Mail mit Ihnen ab.

Ein paar Angaben zu Ihrem Vorhaben

Eine grobe Einschätzung reicht aus. Alle Angaben in diesem Schritt sind freiwillig; fehlende Informationen können wir im Gespräch klären.

* Pflichtangaben · Alle weiteren Angaben sind freiwillig.

Darum geht es

  • Wirtschaftszweig und Verbrauch einordnen
  • Unterlagenbedarf für eine Prüfung klären
  • Weiteres Vorgehen abstimmen

Die Erstberatung bei ENVA ist kostenfrei.

Für Unternehmer gelten vereinbarte Entgelte, sonst das bei Vertragsschluss einbezogene Preisblatt. Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

Nach Ihrer Anfrage

Ein persönlicher Ansprechpartner klärt mit Ihnen die nächsten Schritte. Weitere Leistungen stimmen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen ab.

Welche Angaben helfen bei der Vorbereitung der Stromsteuer-Entlastung?

Halten Sie vorhandene Stromrechnungen und Lieferverträge, Zähler- und Verbrauchsdaten je Abnahmestelle sowie Angaben zur betrieblichen Verwendung des Stroms bereit. ENVA kann diese Energiedaten aufbereiten. Anspruch, Eigenberechnung und Anmeldung prüft beziehungsweise übernimmt das berechtigte Unternehmen oder sein Bevollmächtigter; ENVA erbringt keine Steuerberatung. Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Die spätere Unterlagenübergabe wird persönlich abgestimmt.