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title: "Stromvertrag kündigen: Fristen, Form und Ablauf | ENVA"
description: "Stromvertrag kündigen: welche Frist für Grundversorgung und Sondervertrag gilt, wie die Kündigung aussehen sollte und was für Gas gilt."
canonical: https://enva.online/privatkunden/strom-kuendigen
language: de
last_reviewed: 2026-10-17
reviewed_by: "Jona Langenwalder"
reviewed_by_url: https://enva.online/ueber-uns#person-jona-langenwalder
review_method: "ki-unterstuetzt"
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# Stromvertrag kündigen: Frist, Form und Ablauf

**Kurz erklärt**

Einen Stromvertrag kündigen Sie in fünf Schritten: Vertragsart bestimmen, Frist berechnen, Kündigung in Textform senden oder den neuen Lieferanten mit Vollmacht kündigen lassen, Bestätigung prüfen, Anschluss sichern. Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform kündbar. Sondervertrag (Verbraucher, seit 1. März 2022): höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar.

Den Stromvertrag mit der richtigen Frist und einer vollständigen Kündigung beenden. Für den Anschlussvertrag vergleicht ENVA passende Angebote und begleitet die vereinbarten Schritte.

[Anschlussvertrag mit ENVA finden](https://enva.online/kontakt/wechselautomat) Oder selbst erledigen: zur Anleitung

## Typische Stolpersteine

**Stolperstein**

**Die Frist ist unklar.** Grundversorgung, Sondervertrag, Altvertrag, Preiserhöhung: Jede Lage hat eine andere Frist.

**Stolperstein**

**Kündigung ohne Anschluss.** Endet der Vertrag ohne neuen Vertrag, beliefert Sie der Grundversorger zu seinen Allgemeinen Preisen.

**Stolperstein**

**Keine Bestätigung.** Ohne Zugangsnachweis lässt sich später schwer belegen, wann gekündigt wurde.

## Stromvertrag kündigen: Frist, Form und Ablauf: Schritt für Schritt

1. ### Vertragsart bestimmen Steht auf Rechnung oder Vertragsbestätigung „Grundversorgung“, gelten StromGVV-Fristen; jeder andere Tarif ist ein Sondervertrag. Notieren Sie zusätzlich Vertragsbeginn und Erstlaufzeit aus der Vertragsbestätigung.
2. ### Frist berechnen - Grundversorgung: „Einen Grundversorgungsvertrag für Strom oder Gas können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV bzw. GasGVV).“[16] - Sondervertrag, Erstlaufzeit: „In Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sie als Verbraucher höchstens zwei Jahre an die erste Vertragslaufzeit binden (§ 309 Nr. 9 Buchst. a BGB; Art. 229 § 60 EGBGB).“ „Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Vertragslaufzeit darf in solchen Klauseln höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB).“[1][6] - Sondervertrag nach der Erstlaufzeit: „Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, darf er sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern; Sie können ihn danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 Buchst. b BGB).“[1] - Ältere Verträge: „Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt § 309 BGB in der damaligen Fassung (Art. 229 § 60 EGBGB); maßgeblich sind dann zunächst die Fristen in Ihrem Vertrag.“[6] - Preiserhöhung angekündigt? Dann prüfen Sie die Sonderkündigung: „Preisänderung im Sondervertrag: Information spätestens einen Monat vorher (Haushaltskunden), Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden.“[12] Details: [Sonderkündigungsrecht Strom](https://enva.online/wissen/energie-zuhause/sonderkuendigungsrecht-strom). Umzug? Dann [Strom kündigen bei Umzug](https://enva.online/privatkunden/strom-kuendigen-umzug).
3. ### Kündigung senden oder kündigen lassen Zwei Wege: - **Selbst kündigen:** Nennen Sie Name, Lieferanschrift, Kundennummer, Zählernummer oder Marktlokations-ID und das gewünschte Vertragsende („zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wenn Sie das Datum nicht kennen). Wir empfehlen Textform (Brief, E-Mail), weil Sie damit den Zugang belegen können; für die Grundversorgung ist Textform vorgeschrieben (§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV). Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, muss der Lieferant auf seiner Website eine Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“) anbieten; die Bestätigung erhalten Sie dann elektronisch.[2] - **Kündigen lassen:** Beim Wechsel kündigt im Regelfall der neue Lieferant Ihren bisherigen Vertrag unter Beachtung der Kündigungsfristen; dafür braucht er Ihre Vollmacht.[5] Ausführlich: [Stromanbieter selbst wechseln](https://enva.online/wissen/energie-zuhause/stromanbieter-selbst-wechseln). Bei zeitkritischen Sonderkündigungen prüfen Sie selbst, ob die Kündigung rechtzeitig zugeht.
4. ### Bestätigung prüfen „Kündigen Sie als Haushaltskunde einen Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung, muss der Lieferant die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform unter Angabe des Vertragsendes bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).“[13] In der Grundversorgung: „Der Grundversorger muss Ihre Kündigung unverzüglich nach Eingang unter Angabe des Vertragsendes bestätigen und darf für die Kündigung kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 Abs. 2 und 3 StromGVV bzw. GasGVV).“[16]
5. ### Anschluss sichern Schließen Sie den neuen Vertrag mit Lieferbeginn zum Vertragsende ab und lesen Sie am Wechseltag den Zähler ab ([Zählerstand ablesen](https://enva.online/wissen/energie-zuhause/zaehlerstand-ablesen)). Ohne Anschlussvertrag gilt: „Ohne eigenen Vertrag: Entnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen.“[15]

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## Fristen und Rechtsgrundlagen

Grundversorgung · Strom und Gas

### Grundversorgung: ordentliche Kündigung durch den Kunden

Frist: zwei Wochen, jederzeit

Einen Grundversorgungsvertrag für Strom oder Gas können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen; die Kündigung bedarf der Textform (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV bzw. GasGVV). (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV; § 20 Abs. 1 und 2 GasGVV; Quellen: [§ 20 StromGVV – Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__20.html), abgerufen am 16.10.2026, [§ 20 GasGVV – Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__20.html), abgerufen am 16.10.2026)

Ergänzend: [Bundesnetzagentur: Kündigung (FAQ)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/_faq/Kuendigung-table.html) (Bundesnetzagentur, abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Vertrag ist ein Grundversorgungsvertrag (Tarifbezeichnung „Grundversorgung“ auf Rechnung oder Vertragsbestätigung)
- Kündigung in Textform (Brief, E-Mail, Fax)
- gilt auch beim Umzug, ein Sonderkündigungsrecht ist dafür nicht nötig (Bundesnetzagentur).

**So läuft es ab**

1. **Vertragsart auf der letzten Rechnung prüfen**
2. **Kündigung in Textform mit Kundennummer, Lieferstelle und gewünschtem Vertragsende senden oder dem neuen Lieferanten Vollmacht zur Kündigung erteilen**
3. **Bestätigung mit Vertragsende abwarten (F02)**
4. **Zählerstand zum Vertragsende ablesen und dokumentieren**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Grundversorgung · Strom und Gas

### Grundversorgung: Bestätigung und Entgelt

Frist: unverzüglich nach Eingang (keine Tagesfrist)

Der Grundversorger muss Ihre Kündigung unverzüglich nach Eingang unter Angabe des Vertragsendes bestätigen und darf für die Kündigung kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 Abs. 2 und 3 StromGVV bzw. GasGVV). (§ 20 Abs. 2, 3 StromGVV; § 20 Abs. 2, 3 GasGVV; Quellen: [§ 20 StromGVV – Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__20.html), abgerufen am 16.10.2026, [§ 20 GasGVV – Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__20.html), abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- wirksame Kündigung nach F01

**So läuft es ab**

1. **Eingang der Bestätigung prüfen**
2. **Vertragsende mit Lieferbeginn des neuen Vertrags abgleichen**
3. **Fehlt die Bestätigung, beim Grundversorger nachfragen und Zugang der Kündigung belegen**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Grundversorgung · Strom und Gas

### Grundversorgung: Vertrag durch Entnahme und Mitteilungspflicht

Frist: Mitteilung unverzüglich

Entnehmen Sie Strom oder Gas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung, ohne einen eigenen Liefervertrag zu haben, kann dadurch ein Grundversorgungsvertrag zustande kommen; Sie müssen die Entnahme dem Grundversorger dann unverzüglich in Textform mitteilen. Das gilt auch, wenn die Belieferung durch einen anderen Lieferanten endet und Sie keinen neuen Vertrag geschlossen haben (§ 2 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV). (§ 2 Abs. 1, 2 StromGVV; § 2 Abs. 1, 2 GasGVV; Quellen: [§ 2 StromGVV – Vertragsschluss](https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__2.html), abgerufen am 16.10.2026, [§ 2 GasGVV – Vertragsschluss](https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__2.html), abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Haushaltskunde (§ 3 Nr. 57 EnWG, siehe F24)
- Entnahme ist keinem Liefervertrag zugeordnet
- Abgrenzung zur Ersatzversorgung (F16) beachten

**So läuft es ab**

1. **Grundversorger im Netzgebiet ermitteln (F24)**
2. **Entnahme in Textform mitteilen: Name, Lieferanschrift, Einzugsdatum, Zählernummer, Zählerstand**
3. **Bestätigung des Vertragsschlusses abwarten (der Grundversorger bestätigt unverzüglich in Textform, § 2 Abs. 1 StromGVV/GasGVV)**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sondervertrag · Strom und Gas

### Sondervertrag: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit

Frist: Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre

In Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sie als Verbraucher höchstens zwei Jahre an die erste Vertragslaufzeit binden (§ 309 Nr. 9 Buchst. a BGB; Art. 229 § 60 EGBGB). (§ 309 Nr. 9 Buchst. a BGB; Art. 229 § 60 EGBGB; § 41 Abs. 1 Nr. 3, 5 EnWG (Angabepflichten); Quellen: [§ 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html), abgerufen am 16.10.2026, [Art. 229 § 60 EGBGB – Übergangsvorschrift](https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_229__60.html), abgerufen am 16.10.2026, [§ 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html), abgerufen am 16.10.2026)

Ergänzend: [Bundesnetzagentur: Kündigung](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html) (Bundesnetzagentur, abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Verbrauchervertrag mit AGB-Laufzeitklausel
- Vertragsschluss ab 1. März 2022
- regelmäßige Lieferung (Strom, Gas)

**So läuft es ab**

1. **Vertragsbeginn und Erstlaufzeit in Vertragsbestätigung oder Vertragszusammenfassung nachsehen**
2. **Ende der Erstlaufzeit notieren**
3. **Kündigungsfrist nach F07 rückrechnen**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sondervertrag · Strom und Gas

### Sondervertrag: Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit

Frist: höchstens ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit

Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Vertragslaufzeit darf in solchen Klauseln höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB). (§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB; Quelle: [§ 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html), abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- wie F06

**So läuft es ab**

1. **Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ablesen**
2. **Kündigung so senden, dass sie vor Fristbeginn zugeht**
3. **Bestätigung nach F10 abwarten**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sondervertrag · Strom und Gas

### Sondervertrag: stillschweigende Verlängerung

Frist: nach Verlängerung jederzeit, höchstens ein Monat Frist

Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, darf er sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern; Sie können ihn danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 Buchst. b BGB). (§ 309 Nr. 9 Buchst. b BGB; Quelle: [§ 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html), abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- wie F06
- Erstlaufzeit ist abgelaufen, ohne dass gekündigt wurde

**So läuft es ab**

1. **Prüfen, ob die Erstlaufzeit vorbei ist**
2. **Kündigung mit der vertraglichen Frist (höchstens ein Monat) senden**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sondervertrag · Strom und Gas

### Sondervertrag: Bestätigung der Kündigung

Frist: innerhalb einer Woche nach Zugang

Kündigen Sie als Haushaltskunde einen Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung, muss der Lieferant die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform unter Angabe des Vertragsendes bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). (§ 41b Abs. 1 EnWG; Quelle: [§ 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html), abgerufen am 16.10.2026)

Ergänzend: [Bundesnetzagentur: Kündigung (FAQ)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/_faq/Kuendigung-table.html) (Bundesnetzagentur, abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Haushaltskunde (F24)
- Vertrag außerhalb der Grundversorgung

**So läuft es ab**

1. **Datum des Zugangs der Kündigung festhalten**
2. **Nach einer Woche Bestätigung prüfen, sonst nachfordern** – Die Kündigung bleibt auch ohne Bestätigung wirksam (Bundesnetzagentur).

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sonderkündigung bei Preisänderung · Strom und Gas

### Sondervertrag: einseitige Preisänderung

Frist: Mitteilung spätestens einen Monat (Haushaltskunden) bzw. zwei Wochen (andere Letztverbraucher) vor Wirksamwerden; Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden

Ändert Ihr Lieferant den Preis einseitig, muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat und andere Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden unmittelbar und verständlich über Anlass, Voraussetzungen und Umfang informieren. Sie können dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; ein gesondertes Entgelt dafür darf nicht verlangt werden (§ 41 Abs. 5 EnWG). (§ 41 Abs. 5 EnWG; Quelle: [§ 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html), abgerufen am 16.10.2026)

Ergänzend: [Bundesnetzagentur: Kündigung](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html) (Bundesnetzagentur, abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Vertrag mit vorbehaltenem einseitigem Änderungsrecht
- der Lieferant übt es aus
- keine Ausnahme nach F12. Auch eine Anpassung der vertraglichen Leistungen gilt als Vertragsänderung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Für andere einseitige Vertragsänderungen gilt: Unterrichtung rechtzeitig, jedenfalls vor Ablauf einer Abrechnungsperiode.

**So läuft es ab**

1. **Datum des Wirksamwerdens im Schreiben notieren**
2. **Prüfen, ob eine Ausnahme nach F12 vorliegt**
3. **Kündigung in Textform so senden, dass sie vor dem Wirksamwerden zugeht; Zugang belegen**
4. **Neuen Vertrag mit Lieferbeginn zum Wirksamwerden abschließen**
5. **Bestätigung nach F10 einfordern**
6. **Optional sicherheitshalber zusätzlich ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen (Empfehlung Bundesnetzagentur)**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sonderkündigung bei Preisänderung · Strom und Gas

### Sondervertrag: Ausnahmen vom Sonderkündigungsrecht

Frist: – (kein Sonderkündigungsrecht)

Kein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG entsteht, wenn der Lieferant nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuersätze oder bestimmte Senkungen von Preisbestandteilen nach § 40 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 EnWG unverändert weitergibt (§ 41 Abs. 6 EnWG). (§ 41 Abs. 6 EnWG; Quelle: [§ 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html), abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- unveränderte Weitergabe
- sonst gilt F11

**So läuft es ab**

1. **Im Schreiben den Anlass der Änderung lesen**
2. **Bei reiner Umsatzsteuer-Weitergabe ordentliche Kündigung nach Vertrag (F06–F08) prüfen**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sonderkündigung bei Umzug · Strom und Gas

### Umzug: Sonderkündigung im Sondervertrag

Frist: sechs Wochen, wirksam zum Auszug oder später

Ziehen Sie um, können Sie als Haushaltskunde Ihren Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. In der Kündigung nennen Sie Ihre künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer Ihrer künftigen Entnahmestelle (§ 41b Abs. 5 EnWG). (§ 41b Abs. 5 EnWG; Quelle: [§ 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html), abgerufen am 16.10.2026)

Ergänzend: [Bundesnetzagentur: Kündigung (FAQ)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/_faq/Kuendigung-table.html) (Bundesnetzagentur, abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Haushaltskunde (F24)
- Wohnsitzwechsel
- Vertrag außerhalb der Grundversorgung (in der Grundversorgung gilt F01)

**So läuft es ab**

1. **Auszugstermin festlegen**
2. **Kündigung spätestens sechs Wochen vorher in Textform senden, mit Vertragsnummer, Auszugsdatum, neuer Anschrift oder ID der neuen Entnahmestelle (Marktlokations-ID oder Zählernummer, Bundesnetzagentur); schriftliche Bestätigung verlangen**
3. **Zwei Wochen auf ein mögliches Fortsetzungsangebot achten (F14)**
4. **Zählerstand am Auszugstag ablesen und dokumentieren (F25)**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Sonderkündigung bei Umzug · Strom und Gas

### Umzug: Ausnahme Fortsetzungsangebot

Frist: Angebot des Lieferanten binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung

Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug entfällt, wenn der bisherige Lieferant Ihnen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, Sie an der neuen Entnahmestelle zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter zu beliefern, und die Belieferung dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG). (§ 41b Abs. 5 EnWG; Quelle: [§ 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html), abgerufen am 16.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Kündigung nach F13 ist zugegangen

**So läuft es ab**

1. **Post des Lieferanten in den zwei Wochen nach Zugang der Kündigung prüfen**
2. **Kommt ein Angebot zu gleichen Bedingungen: Vertrag läuft am neuen Ort weiter**
3. **Kommt keins: Vertrag endet zum gekündigten Termin; neuen Vertrag für die neue Wohnung abschließen**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Lieferantenwechsel · Strom und Gas

### Lieferantenwechsel: Bestätigung des Lieferbeginns

Frist: unverzüglich

Der neue Lieferant muss Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die gewünschte Belieferung aufnehmen kann (§ 20a Abs. 1 EnWG). (§ 20a Abs. 1 EnWG; Quelle: [§ 20a EnWG – Lieferantenwechsel](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html), abgerufen am 16.10.2026)

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Lieferantenwechsel · Strom

### Lieferantenwechsel Strom: Dauer des technischen Wechsels

Frist: Verfahren höchstens drei Wochen ab Zugang der Netznutzungsanmeldung beim Netzbetreiber; seit 1. Januar 2026 technischer Vorgang binnen 24 Stunden, an jedem Werktag

Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags verkürzt das nicht (Bundesnetzagentur). (§ 20a Abs. 2 EnWG; Quelle: [§ 20a EnWG – Lieferantenwechsel](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html), abgerufen am 17.10.2026)

Ergänzend: [Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/start.html) (Bundesnetzagentur, abgerufen am 17.10.2026)

**Voraussetzungen**

- Vertrag mit neuem Lieferanten
- alter Vertrag beendet oder zum Wechseltermin gekündigt

**So läuft es ab**

1. **Altvertrag fristgerecht kündigen (selbst oder per Vollmacht durch den neuen Lieferanten, Bundesnetzagentur)**
2. **Neuer Lieferant meldet beim Netzbetreiber an**
3. **Bestätigung nach F20**
4. **Zählerstand zum Wechseltag ablesen**

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

Lieferantenwechsel · Strom und Gas

### Lieferantenwechsel: Kosten

Frist: –

Der Lieferantenwechsel darf für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein (§ 20a Abs. 3 EnWG). (§ 20a Abs. 3 EnWG; Quelle: [§ 20a EnWG – Lieferantenwechsel](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html), abgerufen am 16.10.2026)

Fachlich geprüft am 17.10.2026 von Jona Langenwalder · Quellenabgleich mit KI-Unterstützung

## Was Sie dazu wissen sollten

## Welche Frist gilt für meinen Vertrag?

- **Grundversorgung:** jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform kündbar
- **[Sondervertrag](https://enva.online/wissen/glossar/sondervertrag) seit 1. März 2022:** höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar
- **Sondervertrag vor 1. März 2022:** andere Grenzen möglich; maßgeblich ist Ihr Vertrag
- **Preisänderung im Sondervertrag:** Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden
- **Umzug:** Sondervertrag mit sechs Wochen Frist zum Auszug kündbar, außer bei Fortsetzungsangebot binnen zwei Wochen

Die Übersicht verkürzt; der verbindliche Wortlaut steht in Schritt 2 und auf den verlinkten Seiten. Die Höchstgrenzen aus § 309 Nr. 9 BGB gelten für Klauseln; Ihr Vertrag darf kürzere Fristen vorsehen. Schauen Sie deshalb immer zuerst in Ihre Vertragsunterlagen.

## Wechsel geht schnell, Fristen bleiben

„Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 [EnWG](https://enva.online/wissen/glossar/enwg)). Die [Kündigungsfristen](https://enva.online/wissen/glossar/kuendigungsfrist) Ihres bisherigen Vertrags verkürzt das nicht ([Bundesnetzagentur](https://enva.online/wissen/glossar/bundesnetzagentur)).“[10][5] „Der Lieferantenwechsel kostet Sie nichts extra.“[10]

## Gasvertrag kündigen

Für Gas gelten dieselben Fristen wie für Strom: In der Gas-Grundversorgung zwei Wochen (§ 20 [GasGVV](https://enva.online/wissen/glossar/gasgvv)), im Sondervertrag die Grenzen aus § 309 Nr. 9 BGB und die Sonderkündigung bei Preisänderung (§ 41 Abs. 5 EnWG) und Umzug (§ 41b Abs. 5 EnWG); alle diese Einträge gelten für Strom und Gas.[14][1][12][13] Zwei Unterschiede beim Ablauf: Die 24-Stunden-Regel für den technischen Wechsel ist für Gas noch nicht geklärt; planen Sie den Lieferbeginn deshalb mit der Bestätigung des neuen Lieferanten (§ 20a Abs. 1 EnWG). Und den Zählerstand lesen Sie in Kubikmetern ab.[4]

## Grenzen dieser Anleitung

- Ob eine angekündigte Preiserhöhung wirksam ist, klärt diese Seite nicht (siehe [Sonderkündigungsrecht Strom](https://enva.online/wissen/energie-zuhause/sonderkuendigungsrecht-strom)).
- Die Textform-Empfehlung für Sonderverträge ist eine Empfehlung; eine gesetzliche Formvorgabe für die Kundenkündigung im Sondervertrag ist hier nicht geprüft.
- Für Gewerbekunden über 10 000 [kWh](https://enva.online/wissen/glossar/kilowattstunde-kwh) im Jahr gelten teils andere Regeln (§ 3 Nr. 57 EnWG).[11]

## So unterstützt ENVA heute

Kündigen können Sie mit den Schritten oben selbst oder über Ihren neuen Lieferanten. Für den Anschlussvertrag vergleicht ENVA mit Ihnen passende Angebote und begleitet die vereinbarten Schritte des Wechsels; dabei berücksichtigt ENVA bestehende Lieferverträge und Kündigungsfristen.[9][7] Eine Kündigung im Auftrag ohne neuen Vertrag über ENVA bietet ENVA derzeit nicht an.

## So unterstützt ENVA

1. ### Anfrage mit Vertragsende (falls bekannt), Energieart, Verbrauch Keine Beauftragung durch die Anfrage (ENVA-Anfrageformular).
2. ### Vertrag und Fristen sichten, Angebote vergleichen
3. ### Vor Beauftragung festlegen, wer welche Schritte übernimmt Nach Beauftragung beschafft ENVA mit Ihrer Vollmacht innerhalb der vereinbarten Grenzen (ENVA-AGB).

Ausführlich im Ratgeber: [Sonderkündigungsrecht Strom: Wann Sie vorzeitig kündigen können](https://enva.online/wissen/energie-zuhause/sonderkuendigungsrecht-strom)

**Voraussetzungen**

**Das sollten Sie bereithalten:**

- letzte Rechnung oder Vertragsbestätigung (Vertragsart, Beginn, Laufzeit)
- Kundennummer
- Zählernummer oder Marktlokations-ID

## Stärken und Grenzen

**Dafür spricht**

- Alle Fristen an einer Stelle — Aus der Fristenübersicht mit Paragraph.
- Vergleich für den Anschluss — Preisbestandteile, Laufzeit, Vertragsbedingungen (ENVA-Wechselservice).
- Kostenfrei für Verbraucher (ENVA-AGB)

**Grenzen**

- Kündigungsservice noch nicht verfügbar
- Keine Ersparnis- oder Bestpreiszusage (ENVA-AGB)
- Keine Rechtsberatung im Einzelfall (AGB Ziffer 2.3).

## Häufige Fragen zu Stromvertrag kündigen: Frist, Form und Ablauf

**Was kostet der Service?**

Für Sie kostenlos. Wenn Sie über ENVA einen neuen Vertrag abschließen, erhält ENVA vom Versorger eine Provision. Ihre Energiekosten aus dem Liefervertrag fallen weiterhin an.

**Muss ich dann bei ENVA bleiben?**

Nein. Der ENVA-Vertrag ist für Verbraucher ohne Mindestlaufzeit mit 14 Kalendertagen zum Monatsende kündbar (AGB Ziffer 7.2); Ihr Liefervertrag besteht unabhängig davon mit dem Lieferanten (AGB Ziffer 5.2).

**Wechselt ENVA später ohne mich?**

Nur innerhalb der Grenzen, die Sie vorher festlegen, und mit Ihrer Vollmacht; per Opt-out können Sie den automatischen Wechsel abwählen (AGB Ziffer 4).

**Ist meine Kündigung wirksam, wenn keine Bestätigung kommt?**

Ja, die Kündigung wird mit dem Zugang wirksam; die fehlende Bestätigung ändert daran nichts (Bundesnetzagentur). Fordern Sie die Bestätigung trotzdem an.

**Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?**

Dann endet der Vertrag zum nächsten möglichen Termin; bei Sonderverträgen nach der Erstlaufzeit gilt § 309 Nr. 9 Buchst. b BGB (höchstens ein Monat Frist). Kündigen Sie im Zweifel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ (§ 309 Nr. 9 BGB).

## Quellen & Verweise

1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
3. Bundesnetzagentur — [Bundesnetzagentur: Kündigung (FAQ)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/_faq/Kuendigung-table.html). bundesnetzagentur.de · Abruf 10/2026
4. Bundesnetzagentur — [Bundesnetzagentur: Rechnungen und Sperrungen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/RechnungenSperrungen/start.html). bundesnetzagentur.de · Abruf 10/2026
5. Bundesnetzagentur — [Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/start.html). bundesnetzagentur.de · Abruf 10/2026
6. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [Art. 229 § 60 EGBGB – Übergangsvorschrift](https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_229__60.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
7. ENVA — [ENVA: Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 12.10.2026](https://enva.online/downloads/enva-agb-2026-10-12.txt). enva.online · Abruf 10/2026
8. ENVA — [ENVA: Anfrage zum Wechselservice](https://enva.online/kontakt/wechselautomat). enva.online · Abruf 10/2026
9. ENVA — [ENVA: Wechselservice für Privatkunden](https://enva.online/wechselautomat). enva.online · Abruf 10/2026
10. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 20a EnWG – Lieferantenwechsel](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
11. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 3 EnWG – Begriffsbestimmungen](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
12. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
13. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
14. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 20 GasGVV – Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__20.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
15. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 2 StromGVV – Vertragsschluss](https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__2.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026
16. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz — [§ 20 StromGVV – Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__20.html). gesetze-im-internet.de · Abruf 10/2026

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