Rechtsdokument
Al-Chalabi & Langenwalder GbR
Geschäftsführer: Omar Al-Chalabi & Jona Langenwalder
DE-86381 Krumbach, Schloßstraße 6A
E-Mail: service@enva.online
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV [Jona Langenwalder].
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENVA
Präambel
1. Die Al-Chalabi & Lagenwalder GbR (im Folgenden: ENVA) übernimmt für den Kunden die automatisierte Suche und Durchführung eines automatisierten Wechselprozesses für Strom- und/ oder Gaslieferverträge. ENVA stellt eine Auswahl von günstigeren alternativen Energieversorgungstarifen zusammen, bietet dem Kunden bei ausreichender Vorlaufzeit eine Auswahlmöglichkeit, kündigt bestehende Verträge des Kunden mit dem bisherigen Energieversorger und schließt im Auftrag des Kunden, sofern verfügbar, günstigere bzw. alternative und für den Kunden vorteilhafte Energieversorgungsverträge (im Folgenden: „Lieferverträge“) ab und führt die erforderlichen Schritte für den Wechsel durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Leistungen von ENVA.
2. ENVA versteht sich als vom Kunden Beauftragter, um die kontinuierliche Vertragsüberwachung von Lieferverträgen mit Strom und/oder Gas zu übernehmen. Im Vordergrund steht dabei die verlässliche Belieferung des Kunden mit Strom und/oder Gas zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Die Einsparungen des Kunden ergeben sich aus dem Vergleich der Energiebezugskosten ohne Vertragswechsel zu den Energiebezugskosten nach dem Vertragswechsel. ENVA hat an den Einsparungen des Kunden ein erhebliches Interesse, da ENVA eine Vergütung in Abhängigkeit von den Einsparungen des Kunden erhält. Dadurch kann ENVA die Beratung im Interesse der Kunden durchführen und einen günstigeren Energiebezugsvertrag abschließen. Die Vergütung wird im jeweiligen Einzelvertrag-Fall individuell definiert. Sollte im entsprechenden Einzelvertrag keine eindeutige regelung vereinbart worden sein, greift die Regelvergütung der ENVA.

I. Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen ENVA und ihren Kunden in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite www.enva.de einsehen, herunterladen und auf Wunsch bei ENVA per E-Mail oder schriftlich anfragen. ENVA stellt diese dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch in elektronischer Form per E-Mail zur Verfügung.
2. Das Angebot von ENVA richtet sich ausdrücklich nur an Kunden, die ihre Energieverbrauchsstelle in Deutschland haben und dafür die Leistungen von ENVA beanspruchen. Kunden können sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden sein.
3. Beim Zustandekommen und der Abwicklung eines Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
4. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ENVA werden nicht anerkannt und werden auch kein Vertragsbestandteil, auch wenn ENVA diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Durch die Registrierung und Erstellung eines persönlichen Zugangs auf der Internetseite www.enva-energieberatung.de stimmt der Kunde der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch gültig, wenn der Kunde eine Beauftragung analog oder telefonisch vornimmt. Diese wird per E-Mail durch die ENVA bestätigt.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Zwischen ENVA und dem Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zustande, in dem ENVA imAuftrag des Kunden den Wechsel zwischen Strom- und/oder Gaslieferverträgen (im Folgenden: „Liefervertrag“) übernimmt und alle damit verbundenen Wechselprozesse abwickelt. Dazu zählen insbesondere das Prüfen möglicher neuer Lieferanten, das Kündigen bestehender Lieferverträge und der Neuabschluss von Lieferverträgen im Namen und im Auftrag des Kunden. ENVA übernimmt selbst keine Belieferung mit Strom und/oder Gas und wird weder Anbieter der Belieferung von Strom und/oder Gas noch Erbringer von Leistungen im Zusammenhang mit dem Strom- und/oder Gasbezug des Kunden. ENVA versteht sich als unabhängiger Anbieter für die Betreuung von Wechselprozessen des Kunden, die diesem finanzielle Einsparungen beim Stromund/ oder Gasbezug bringen. ENVA wählt für den Kunden alternative Strom- und/oder Gaslieferverträge aus und unterbreitet dem Kunden, sofern verfügbar und die Marktgegebenheiten dies zulassen, eine Auswahlmöglichkeit. Andernfalls wird ein konkreter Wechselvorschlag unterbreitet.

2. ENVA übernimmt die fortlaufende Überwachung der tariflichen Angebote ausgewählter Stromund/ oder Gaslieferanten auch über den jeweiligen Wechselprozess hinaus. Aufgrund des beschriebenen Leistungsumfangs kann ENVA keine Garantie dafür abgeben, dass es sich bei den von ENVA gewählten Lieferanten stets um die am Markt günstigsten Angebote handelt. Im Vordergrund steht die verlässliche Energielieferung mit einem Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu den bestehenden Strom- und/ oder Gaslieferverträgen des Kunden. ENVA wählt für den Kunden keinen Lieferanten aus, bei dem mehr als ein Kalendermonat im Voraus die Energiebezugskosten zu entrichten sind.

3. Im Falle des Abschlusses eines Liefervertrags kommt ein Strom- und/oder Gasliefervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Strom- und/oder Gaslieferanten (im Folgenden: „Lieferant“) zustande. In solchen Vertragsverhältnissen oder bei weiteren Leistungs- und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

4. Dafür erhält ENVA vom Kunden eine Vergütung (Dienstleistungsentgelt), das Dienstleistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Einzelvertragskonditionen. Sollte im jeweiligen Einzelvertrag keine eindeutige Regelung getroffen worden sein, greift die aktuelle Regelvergütung der ENVA. Das Dienstleistungsentgelt ist sowohl zum Beginn des Vertrags als auch zu Beginn jedes weiteren Vertragsjahres vorab in voller Höhe zu begleichen. Von dieser Regelung kann durch den entsprechenden Einzelvertrag abgewichen werden, sofern hier in anderer Form vereinbart wurde.

4.1 Eine Reduktion des Dienstleistungsentgelt wird nicht als dauerrabatt gewährt und wird von ENVA, sofern ein Rabatt vereinbart wurde, wird jedes Jahr aufs Neue bestätigt oder abgelehnt. Das im Einzelvertrag oder in der Regelvergütung vereinbarte Dienstleistungsentgelt bleibt ferner durchgängig bestehen.

5. ENVA führt Änderungen an Liefervertägen durch, zu denen der Kunde ENVA beauftragt und die in direktem Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel und der dazugehörigen Vertragsbetreuung stehen. Dazu zählen die reguläre Kündigung des bestehenden Liefervertrages sowie Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug, Vertrags- und Tarifänderungen und sonstige Mitteilungen, zu denen ENVA sich im Auftrag des Kunden und in dessen Namen mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzt. Um ENVA im besten Interesse des Kunden handeln und eine bestmögliche Vertragsoptimierung durchführen lassen zu können, ist es notwendig, dass der Kunde ENVA insbesondere über angekündigte Preisanpassungen, vorgenommene Umzüge, Zählerwechsel, Störungen, Abrechnungen des Lieferanten und sonstige vertragsrelevante Informationen rechtzeitig vorab informiert. Dies ist vor allem erforderlich, wenn die vorstehend benannten Änderungen und/oder Informationen postalisch oder direkt per E-Mail an den Kunden versandt wurden.

6. ENVA richtet dazu eine E-Mail-Adresse für den Kunden ein, die für die Kommunikation zwischen ENVA und dem Lieferanten verwendet wird und es ENVA ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn es in der Kommunikation zwischen den Lieferanten und dem Kunden/ENVA Abwicklungsprobleme geben sollte. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese E-Mail-Adresse zu ändern, da es zu Störungen in der Kommunikation mit dem Lieferanten kommt und ENVA nicht alle notwendigen Informationen für die Vertragsüberwachung erhält.

7. Zusätzlich dazu führt die Verarbeitung der übermittelten Daten dazu, die Laufzeitverträge des Kunden für Strom und/oder Gas in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und weiteres Verbesserungspotential zu berücksichtigen. Dadurch kann ENVA günstigere Alternativangebote für den Kunden herausfiltern und einen entsprechenden Wechselprozess hin zu einem günstigeren Anbieter vornehmen.

8. Die Optimierung erfolgt dadurch, dass ENVA dem Kunden vor jeder Tarifänderung oder dem regulären Ablauf der Vertragslaufzeit ein für den Kunden vorteilhaftes Angebot für den Stromund/ oder Gasbezug unterbreitet, soweit dieses vorhanden ist und eine ausreichende Vorlaufzeit besteht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der im Angebot benannten Frist eine Auswahl vornimmt oder das Angebot ausdrücklich ablehnt, wird ENVA die Änderung der Vertragsbeziehungen im Auftrag des Kunden vornehmen und den Wechsel zu dem im Angebot benannten Energielieferanten oder im Falle der Ungültigkeit des Angebots einen Wechsel zu einem anderen Energielieferanten bzw. eines anderen Tarifs vornehmen. Bei sehr kurzen fristbezogenen Vorlaufzeiten für den Vertragswechsel kann es dazu kommen, dass ENVA einen Energielieferantenvertragswechsel im Auftrag des Kunden durchführt, ohne zuvor dem Kunden ein Angebot mit einer Widerspruchsfrist übermittelt zu haben. Dem Kunden steht auch in diesen Fällen explizit ein Widerrufsrecht sowohl gegenüber dem Energielieferanten als auch gegenüber ENVA zu. Im Anschluss daran erfolgt unverzüglich die Versendung der Auftragsbestätigung von ENVA an den Kunden.

9. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben nach Veranlassung des Lieferantenwechsels ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass der Kunde den Wechsel des Strom- und /oder Gaslieferanten ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen kann, indem der jeweilige Lieferant darüber in geeigneter Weise vom Kunden in Kenntnis gesetzt wird. Weitere Details zum Widerrufsrecht ergeben sich im Rahmen des Vertragsabschlussprozesses (etwa zur Widerrufsbelehrung und dem Muster- Widerrufsformular). Eine Mitteilung über den erfolgten Widerruf gegenüber den Energieversorgungsunternehmen und/oder ENVA hat der Kunde an ENVA unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts per E-Mail zu übersenden oder in den Einstellungen im persönlichen Zugangsbereich zu hinterlegen.

III. Änderungen dieser AGB
1. ENVA ist berechtigt, die Regelungen des Dienstleistungsvertrages (Einzelvertrag) sowie dieser AGB zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare Veränderungen eintreten, die von ENVA nicht veranlasst wurden und auf deren Eintritt ENVA keinen Einfluss hat. Veränderungen in diesem Sinne können insbesondere hervorgerufen werden durch:
i. Änderung der gesetzlichen Grundlagen,
ii. neue, bestandskräftige Rechtsprechung, die Auswirkungen auf die Wirksamkeit einzelner Regelungen dieses Dienstleistungsvertrages oder dieser AGB entfaltet, oder iii. neue oder geänderte Festlegungen der Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden.
2. Eine Änderung bzw. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages (Einzelvertrag) sowie dieser AGB erfolgt nur dann, sofern das Erfordernis besteht, die Gleichwertigkeit der vertraglichen Leistungen (Äquivalenzinteresse) wiederherzustellen oder etwaige entstandene Regelungslücken, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Dienstleistungsvertrages entstehen lassen, zu schließen, und gesetzliche Grundlagen dazu keine konkreten Regelungen vorgeben. Die Möglichkeit der Änderung beschränkt sich nur auf die Regelungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen darf der Kunde nicht wesentlich schlechter gestellt werden, als er bei Vertragsschluss stand.
3. Die jeweiligen Änderungen des Dienstleistungsvertrages oder der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, die Kündigung muss jedoch bis mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen in Textform erfolgen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages wird ENVA den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert Hinweisen.

IV. Gerichtsstand
Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand Memmingen. ENVA ist jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist Gerichtsstand Memmingen, sofern der Kunde nach Vertragsabschluss mit ENVA seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

V. SEPA-Lastschriftmandat – Zahlungsabwicklung
1. Der Kunde ermächtigt ENVA Zahlungen, insbesondere des Dienstleistungsentgelts von seinem Bankkonto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Dazu erteilt der Kunde ENVA ein SEPAMandat. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die von der Al-Chalabi & Lagenwalder GbR vom Konto des Kunden eingezogenen Zahlungsbeträge einzulösen.
2. Hinweis: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
3. ENVA kann sich zur Abwicklung der ENVA zustehenden Vergütungsansprüche eines Dienstleisters bedienen.

**VI. Vollmachtserteilung**
1. Um die erforderlichen Wechselprozesse für den Kunden übernehmen zu können, erteilt dieser ENVA eine widerrufliche Vollmacht, den Kontakt mit dem Strom- und/oder Gaslieferanten aufzunehmen und die Änderung der Lieferbeziehungen veranlassen zu können. Dazu bevollmächtigt der Kunde ENVA sämtliche für die Änderung der Lieferbeziehung erforderlichen Daten des Kunden an den zukünftigen Lieferanten weiterzuleiten. Die konkrete Reichweite dieser Vollmacht ist im Sinne eines transparenten Vorgehens nachfolgend aufgeführt:
- Abschluss, Kündigung und Änderung von Lieferverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen.
- Weitergabe der Bankverbindung an den ausgewählten Lieferanten zur Abwicklung der Lieferbeziehung und, sofern erforderlich, die Zustimmung zur Einziehung der Forderung des Lieferanten. Dazu bevollmächtigt der Kunde ENVA, dem Lieferanten im Namen und im Auftrag des Kunden ein SEPA-Mandat zu erteilen. Dadurch wird dem Lieferanten das Recht eingeräumt, Zahlungen vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zugleich gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten.
- Berechtigung zur Einsichtnahme der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und
Vertragsdaten. Dies sind insbesondere Angaben zum Energieverbrauch, der Laufzeit, der Preise, Rechnungen, Online-Zugänge und E-Mail-Benachrichtigungen des Lieferanten.
- Kommunikation mit dem Versorger zum Erhalt von Vertragsinformationen und zur Vornahme von Vertragsänderungen im Auftrag des Kunden.
- Erteilung von Untervollmachten, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, um die vorstehend benannten Leistungen umsetzen zu können, so dass ein Lieferantenwechsel möglich Ist.
Einzelne weitere Punkte können im Rahmen der zusätzlich individuellen Einzelverträge und damit verbunden Vollmachten ergänzt oder gestrichen werden.
2. Die Vollmacht ist solange wirksam, bis sie vom Kunden für die Zukunft widerrufen wird. Durch den Widerruf der Vollmacht kann die „Vertragsoptimierung“ nicht weiter vorgenommen werden und ENVA nimmt keine weitere optimierende Änderung der bestehenden Lieferverträge vor. Für bereits laufende Verträge führt der Widerruf der Vollmacht nicht zu einer Änderung der vertraglichen Pflichten des Kunden. Bereits bestehende Lieferverträge können im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Regelungen des jeweiligen Lieferanten beendet werden und müssen vom Kunden nach Widerruf der Vollmacht eigenständig vorgenommen werden. Die weitere Ausgestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses obliegt im Falle des Widerrufs der Vollmacht dem Kunden. Die Vollmacht kann per E-Mail des Kunden an ENVA widerrufen werden.
3. Der Vergütungsanspruch von ENVA besteht für die Dauer des noch laufenden Vertragsverhältnisses oder des bereits vorgenommenen Wechsels des Vertragsverhältnisses trotz Widerrufs der Vollmacht bis zur Beendigung oder Erreichen der Mindestvertragslaufzeit fort, mindestens jedoch weitere 6 Monate. ENVA wird auf Grundlage der voraussichtlichen Ersparnis durch den vollzogenen Wechsel des Lieferanten nach den Regelungen des II.4 dieser AGB und dem Inhalt des Einzelvertrages zwischen ENVA und dem Kunden den Vergütungsanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen.

VII. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Zugriff auf das Angebot, Verbot kommerzieller Nutzung
1. Die Seite sowie die ihr zugrunde liegende Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar. Sämtliche Urheber-, Schutz- oder Nutzungsrechte verbleiben bei ENVA.
2. Nicht erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Daten im Verkehr mit Dritten zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen. Dazu zählen insbesondere jede Art von Vermittlungs-, Makler-, Handels- und Informationsdienstleistungstätigkeiten sowie anderer damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 als vereinbart. ENVA ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe ist ENVA berechtigt, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen. Zudem hat ENVA das Recht, weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Beseitigung, geltend zu machen.

VIII. Pflichten des Kunden
1. Die angezeigten Tarif- und Anbieterinformationen sowie Empfehlungen basieren auf den vom Kunden übermittelten Daten und Angaben zu den Energieverbrauchsstellen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser ENVA zur Verfügung gestellten Daten und dem Ergebnis der Verarbeitung dieser Daten durch ENVA ist der Kunde verantwortlich. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese vom Kunden übermittelten Daten und Angaben unrichtig sind oder sein könnten, hat ENVA das Recht, den erteilten Auftrag nicht zu bearbeiten.
2. Sofern der Kunde ENVA beauftragt, entsprechende Wechselprozesse einzuleiten, ist der Kunde verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, ENVA unverzüglich darüber zu informieren. Erhält der Kunde die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so wird dieser ENVA über den Vertragsstart und die Konditionen umgehend informieren.
3. Der Kunde ist verpflichtet, ENVA bei der Beauftragung von Wechselprozessen auf Nachfrage über bestehende Kündigungsfristen zu informieren sowie die bestehenden Vertragsgrundlagen zu übermitteln und die von ENVA für erforderlich erachteten Handlungen vorzunehmen.
4. Sofern der Kunde ENVA mit der automatischen Optimierung der Lieferverträge beauftragt hat, werden die Neuabschlüsse bzw. Änderungen der Lieferverträge oder Kündigungen bestehender Lieferverträge von ENVA ausgeführt. Die Auswahl des neuen Lieferanten erfolgt aufgrund der bei ENVA hinterlegten Informationen im persönlichen Zugangsbereich des Kunden sowie einer durch ENVA getroffenen Gesamtbewertung der bestehenden Liefervertragskonditionen.
5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bei ENVA im persönlichen Zugangsbereich hinterlegte E-Mailadresse ordnungsgemäß funktioniert und diese Nachrichten beim Kunden zur Kenntnis genommen werden können. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von ENVA übersandten E-Mails nicht als Spam qualifiziert werden und damit vom Kunden nicht gelesen werden.
6. Der Kunde hat die Funktionalitäten im persönlichen Zugangsbereich „Kundenkonto“ zur Mitteilung vertragsrelevanter Informationen, wie unter II.5. dieser AGB zu nutzen. Diese Änderungen müssen mit einer Vorlaufzeit von 10 Werktagen (Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme bundesweiter Feiertage) vor Ablauf vertragsrelevanter Fristen im Kundenkonto hinterlegt werden. Erfolgt die Mitteilung derartiger vertragsrelevanter Informationen auf anderem Wege als über das Kundenkonto, etwa per E-Mail, postalisch oder telefonisch, trägt ENVA keine Verantwortung für das Verstreichen bestehender Fristen und damit auch nicht für gegebenenfalls entstehende Mehrkosten beim Energiebezug.

IX. Persönlicher Zugangsbereich und Kommunikation mit dem Kunden
1. ENVA richtet für jeden Kunden, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und sich auf ENVA für den persönlichen Zugangsbereich angemeldet hat, ein Benutzerkonto ein. Darin werden die Angaben des Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Gespeichert.
2. Die von ENVA angebotenen Leistungen werden nahezu ausschließlich online abgewickelt. Die Kommunikation zwischen ENVA und dem Kunden erfolgt daher per E-Mail. Wechsel der Lieferanten werden per E-Mail bestätigt, die Bestätigung einen Wechsel vorzunehmen erfolgt ebenfalls online per E-Mail bzw. über den persönlichen Zugangsbereich. Der Kunde stellt sicher, dass seine Verfügbarkeit über die angegebene E-Mailadresse sichergestellt ist. Gleichwohl kann ENVA auch telefonisch Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um Abwicklungsdetails, das Fehlen von Informationen oder wichtige Vertragsangelegenheiten zu klären.
3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Zusammenhang mit dem persönlichenZugangsbereich erforderlichen Zugangsinformationen gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. ENVA muss davon ausgehen, dass sämtliche Eingaben und Änderungen im persönlichen Zugangsbereich durch den Kunden selbst vorgenommen werden oder in seinem Namen und Auftrag erfolgen.

X. Kündigungsrecht
Sowohl der Kunde als auch ENVA können den Vertrag zum jeweiligen Ende eines Monats mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Die Kündigung hat keine Auswirkung auf das Dienstleistungsentgelt aus bereits vorgenommenen oder während der Restlaufzeit dieses Vertrages vorgenommene Lieferantenwechsel. Nach Kündigung des Einzelvertrages „Optimierung von Energielieferverträgen“ fällt die Vergütung für ENVA weiterhin für die voraussichtliche Dauer des Liefervertrages (Mindestvertragslaufzeit) an, mindestens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten als zeitlichem Rahmen für die Ermittlung der kundenspezifischen Einsparung. ENVA kann den Vertrag jederzeit beenden und das Benutzerkonto des Kunden löschen, wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, insbesondere wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus ist eine Kündigung jederzeit möglich, wenn der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Kündigung hat für beide Vertragsparteien mindestens per E-Mail zu erfolgen. Die schriftliche Kündigung ist zulässig.

XI. Schriftform
Sämtliche Mitteilungen, die zur Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind und elektronisch zwischen ENVA und dem Kunden per E-Mail übermittelt werden, erfüllen alle rechtlichen Anforderungen auf Schriftform. Diese Vereinbarung über die Geltung der Formvorschriften lässt die gesetzlich bestehenden Rechte unberührt. Es gelten keine weiteren mündlichen Abreden zwischen ENVA und dem Kunden, es sei denn, diese sind vor Verwirklichung in Schriftform festgehalten worden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die aussetzung der schriftform.

XII. Verantwortlichkeit, Haftungsbeschränkung
1. ENVA übernimmt die übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und versucht nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden eine Ersparnis für seine Lieferverträge zu erzielen. ENVA gewährleistet jedoch nicht, sämtliche am Markt befindlichen Lieferanten in dem konkreten Angebotsspektrum für die Anbietung der Wechselleistung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ENVA Zweifel an der Seriosität eines Lieferanten oder eines konkreten Tarifs oder bestimmte Tarife als für den jeweiligen Kunden als nicht geeignet einstuft (z.B. Sozialtarife oder verbrauchsabhängige Tarife sowie solche mit der Pflicht zur Leistung von Vorauszahlungen).
2. ENVA ist bei der Ermittlung der Angebote der Lieferanten um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- und produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Lieferanten. ENVA unterzieht die Angebote der im Portfolio befindlichen Lieferanten einer regelmäßigen Kontrolle hin auf Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des jeweiligen Lieferanten. Eine Haftung für eine nicht erfolgte Information über geänderte Lieferbedingungen ist jedoch ausgeschlossen, soweit ENVA darauf keine Einflussnahmemöglichkeit hat.
3. ENVA übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der am Markt befindlichen Lieferverträge. Die Verantwortlichkeit dafür liegt bei den jeweiligen Lieferanten, mit dem zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ein Liefervertrag geschlossen wird oder geschlossen werden soll. Keine der angebotenen Informationen stellt eine Zusage, Garantie oder Zusicherung durch ENVA dar.
4. ENVA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von ENVA oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ENVA beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von ENVA zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet ENVA nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit ENVA bestehenden Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet ENVA nicht.
5. ENVA ist bemüht, die vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen unverzüglich an den Lieferanten zu übermitteln. Sollten jedoch Netzwerkausfälle oder andere technische Störungen auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von ENVA liegen, kann eine rechtzeitige Verarbeitung der Informationen nicht garantiert werden.
6. ENVA haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden, die unmittelbare Auswirkungen für den Liefervertrag bzw. den Neuabschluss eines Liefervertrages haben. Ebenso scheidet eine Haftung für einen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht abgeschlossenen Liefervertrag aus. Darüber hinaus haftet ENVA nicht für unzureichende oder unterlassene Mitwirkung des Kunden unter Berücksichtigung der in VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichneten Pflichten des Kunden.
7. ENVA kann nicht garantieren, dass eine direkte und zeitnahe Bearbeitung der EMailkorrespondenz zwischen dem Kunden und ENVA sowie zwischen dem Lieferanten und ENVA erfolgt. In Fällen von überhöhtem Arbeitsaufkommen aufgrund von besonderen Marktentwicklungen können gegenüber ENVA keine Ansprüche aus der Nichtbearbeitung der EMailkommunikation innerhalb einer Frist von 15 Werktagen geltend gemacht werden.

XIII. Datenschutz
ENVA ist die Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit seinen Kunden sehr wichtig. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte der Ihnen ausgehändigten Version, oder lesen diese online unter: enva-energieberatung.de/datenschutz.

XIV. Haftungsausschluss für Dritte
Für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die nicht der Sphäre von ENVA zugeordnet werden können, haftet ENVA nicht. Insbesondere können gegenüber ENVA keine Ansprüche aus einer verzögerten E-Mailkommunikation geltend gemacht werden, wenn der Umstand der Verzögerung dem Lieferanten, dem Kunden und/oder dem Netzbetreiber zuzurechnen sind.

XV. Salvatorische Klausel / Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2024
Kontakt:
ENVA (Al-Chalabi & Lagenwalder GbR)
Schloßstraße 6A
86381 Krumbach
Telefon: +49 8282 638 275 - 0
E-Mail: info@enva.online

Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)



Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu Widerrufen. Der Widerruf gilt nur für Privatpersonen im Sinne deutscher Regularien und Gesetze. Eine Widerrufsfrist für Gewerbetreibende Vertragsnehmer im Sinne deutscher Gesetze und Regularien schließen wir grundlegend aus.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. Werden;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jona Langenwalder, Schloßstraße 6a, 86381 Krumbach, Telefonnummer: 082826382750,, E-Mail-Adresse: info@enva.online) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen Absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss- bzw. Erl.schensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber
frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement- Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene
nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit
untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.):

- Al-Chalabi & Langenwalder GbR z.H. Jona Langenwalder, Schloßstraße 6a, 86381 Krumbach,
Telefonnummer: 082826382750,, EMail: widerruf@enva.online
- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (_________________)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (________)/ erhalten am (________)
- Name des/ der Verbraucher(s)_______________________
- Anschrift des/ der Verbraucher(s)______________________________________________
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf
Papier)_____________________________
- Datum______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Agentur
Rechtliches
Kontakt
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